Frage an Monika Lazar von Manuel M. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Lazar,
von Ihrer Partei wurde einen Gesetzesänderung der elterlichen Sorge für nicht verheiratete Eltern (§1626a) beantragt.
Leider finde ich zur Zeit keinen aktuellen Stand, im welchen Stadium sich die gesetzes Änderung befindet!
Als betroffener Vater wirft die, von Ihrer Partei, angestrebte Änderung auch einige Fragen auf:
Bisher wurde so argumentiert, daß nicht verheiratete Väter kein Sorgerecht bekommen können, auch nicht einklagen, weil es nicht dem Wohle des Kindes dient und weil es kein harmonisches Miteinander der Eltern gibt.
Mit der Änderung soll dies nun möglich sein, wenn Väter ihrer Unterhalts- und Umgangspflicht nachkommen.
Ein harmonisches Miteinander wird es hier auch nicht geben, wenn die Kindesmutter nein sagt und der Kindesvater das gemeinsame Sorgerecht einklagt.
Dient es dann dem Wohle des Kindes?
Vielen Dank, für Ihrer Mühen.
MFG
Manuel Meier
Sehr geehrter Herr Meier,
Ihre Frage bezieht sich sicher auf unseren Antrag "Sorgerechtsregelung für Nichtverheiratete reformieren" vom 28.5.2008.
Dabei handelt es sich um die Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Änderung von § 1626a BGB mit folgenden Forderungen:
Anspruch auf gerichtliche Entscheidung zur Erlangung des gemeinsamen Sorgerechts für Nichtverheiratete, Zulassung einer Klage mit Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes, Beratungspflicht durch Träger der Jugendhilfe oder vergleichbare Träger, wissenschaftliche Begleitung der Umsetzung der neuen Regelung, Evaluation und Überprüfung der Wirkung auf Kindeswohl und Eltern sowie angemessene Ausstattung der Träger der Jugendhilfe durch die Bundesländer. Den Antrag im Wortlaut, eine Kleine Anfrage und Infos über eine Fachveranstaltung zum Thema finden Sie auch auf unserer Fraktionshomepage: http://www.gruene-bundestag.de/cms/familie/dok/240/240340.gemeinsames_sorgerecht_nichtverheiratete.html
Bedauerlicherweise löst kein Gesetz die zwischenmenschlichen Probleme, die bei einer Trennung zum Vorschein kommen können. Doch ist eine klare Richtlinie mit einklagbaren Rechten für die Betroffenen sicher hilfreich. Viel günstiger (besonders für die Kinder) ist natürlich eine kommunikative, außergerichtliche Einigung im vernünftigen Einvernehmen, sofern sich das irgendwie umsetzen lässt. Der Gesetzgeber erhofft sich jedenfalls dieses Verantwortungsbewusstsein von Menschen, die erwachsen genug waren, um Kinder miteinander zu zeugen.
Gern gebe ich Ihnen auch Auskunft über den aktuellen Bearbeitungsstand: Offiziell ist der Antrag derzeit an die zuständigen Ausschüsse des Deutschen Bundestages zur Diskussion und Beschlussfassung überwiesen. Da er nur einige Wochen vor der parlamentarischen Sommerpause eingebracht wurde, konnte er vor der Urlaubszeit nicht weiterbehandelt werden. Im Herbst befassen sich die Ausschüsse damit. Dann werden wir auch erfahren, wie sich die anderen Fraktionen zu unseren Vorschlägen positionieren.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Lazar