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Monika Lazar
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Frage von Frank B. •

Frage an Monika Lazar von Frank B. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Damen und Herren,
ich betreibe eine Arztpraxis in Leipzig und sehe mich zunehmend mit Klagen meiner Patienten über diverse Leistungseinschränkungen, vermehrte Bürokratie sowie Ängsten bezüglich der EGK konfrontiert.
Da ich dafür nicht verantwortlich bin und meine Zeit wohl besser damit verbringe, diese Patienten zu behandeln als ihnen Dinge zu erklären, die ich größtenteils für extrem unsinnig halte, werde ich demnächst - in Form eines Informationsblattes - auf Sie als gewählte Volksvertreter verweisen.
Dazu wäre es gut zu wissen, ob Sie für oder gegen die Gesundheitsreform und die Einführung der EGK gestimmt haben.
Ich hoffe auf eine Antwort bis zum 15.7.2008; sollte ich keine Antwort erhalten, werde ich dies meinen Patienten auch mitteilen.
MfG
Dr.med. F. Busse

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Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Busse,
vielen dank für Ihre Frage.
Ich werde mich um eine schnelle Beantwortung bemühen. Bitte betrachten Sie dies als Zwischenantwort und haben Sie dafür Verständnis, dass die Beantwortung evt. etwas länger als in der von Ihnen gewünschten Zeit erfolgt. Durch die Sommer- und Urlaubszeit kann es Verzögerungen kommen.

Freundliche Grüße
Monika Lazar

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Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Dr. Busse,

zu Ihren beiden Fragen antworte ich wie folgt:

1) Gesundheitsreform
Die Gesundheitsreform hat die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im letzten Jahr abgelehnt. Zum Gesundheitsfonds - dem Kernstück der Reform, dessen Inkrafttreten ist zum 01.01.2009 vorgesehen ist haben wir einen Antrag zum Stopp des Fonds gestellt. http://www.gruene-bundestag.de/cms/gesundheit/dok/230/230491.schluss_mit_dem_hokuspokus.html

2) EGK
Aus gesundheitspolitische Sicht spricht viel für die elektronische Gesundheitskarte. Die qualitative Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung ist ohne übergreifende Kommunikationsnetze kaum denkbar. Behandlungskonzepte für die Versorgung der steigenden Zahl chronisch Kranker und multimorbider älterer Patientinnen und Patienten funktionieren nicht, wenn sie sich nur auf die einzelne Artpraxis oder das einzelne Krankenhaus beziehen. Sie müssen einrichtungs- und sektorenübergreifend konzipiert werden. Die rot-grüne Bundesregierung hat hier mit der Einführung der Integrierten Versorgung, den Behandlungsprogrammen für Chronisch Kranke und den Medizinischen Versorgungszentren einen Paradigmenwechsel zu einem stärker integrierten Gesundheitswesen eingeleitet. Die neuen Versorgungsformen brauchen aber eine informationstechnische Grundlage. Diese Haltung in weiten Teilen des Gesundheitswesens auch längst „common sense“. Der Datenaustausch zwischen niedergelassenen Fachärzten und Krankenhäusern, die telemedizinische Überwachung chronisch Kranker in ihren eigenen vier Wänden, das gemeinsame elektronische Archiv von Krankenhäusern – alle diese Projekte gibt es bereits. Das Problem: Es handelt sich fast durchweg um IT-Inseln, die aufgrund fehlender gemeinsamer Standards nicht miteinander kommunizieren können. Derzeit werden in Deutschland mehr als 180 unterschiedliche Praxiscomputersysteme und mehr als 60 verschiedene Klinik-Informationssysteme verwendet. Der mit der Gesundheitskarte einhergehende Aufbau einer einheitlichen Telematik-Rahmenarchitektur würde endlich Brücken schlagen.

Aus bürgerrechtlicher Sicht ist die Karte umstritten. Allerdings gibt es etliche Regelungen, die die Datensicherheit und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung schützen sollen:
- Verpflichtend für die Versicherten sind nur die administrativen Daten und die Anwendung des elektronischen Rezepts. Alle anderen Anwendungen sind freiwillig und dürfen nur mit der Zustimmung des Patienten genutzt werden.
- Personen, die nicht zugriffsberechtigt sind, dürfen vom Versicherten nicht verlangen, Zugriff auf die Daten zu erhalten. Damit soll verhindert werden, dass Unternehmen Druck auf Beschäftigte oder Bewerber ausüben, ihren Gesundheitszustand zu offenbaren.
- Patienten können einzelne Datensegmente für den Zugriff freigeben, sperren oder auch löschen.
- Die elektronische Gesundheitskarte darf nicht beschlagnahmt werden.

Voraussetzung für das Gelingen des ambitionierten Vorhabens ist die Akzeptanz der Versicherten. Verweigern die sich, wird die Gesundheitskarte zu einem gigantischen Flop. Deshalb wird die Sicherheit und die Bürgerfreundlichkeit der Gesundheitskarte ein Dauerthema bleiben. Das bedeutet aber auch, dass die Haltung der Ärzteschaft besonders wichtig ist. Auf deren Urteil bauen viele Patienten. Deshalb war die mehrheitliche Ablehnung der Gesundheitskarte durch den diesjährigen Deutschen Ärztetag ein Paukenschlag. Der Beschluss war von einigen der Ärztefunktionäre sicherlich verhandlungstaktisch motiviert. Immer noch steht eine Finanzierungsvereinbarung zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen und der Ärzteschaft aus. Zwar ist gesetzlich festgeschrieben, dass die Krankenkassen sowohl die in den Arztpraxen anfallenden Ausstattungskosten als auch die laufenden Betriebskosten übernehmen. Doch die Details sind immer noch nicht geklärt. Finanzielle Belastungen dürften vor allem solche Ärztinnen und Ärzte befürchten, die bisher keinen Internet-Anschluss in ihrer Praxis haben oder sogar ganz ohne PC auskommen. Deren Anteile liegen nach Erhebungen immerhin bei 20% (kein PC) bzw. 45% (kein Internet-Anschluss). Kassenvertreter haben bereits verlauten lassen, dass sie die gesetzliche Kostenübernahme-Regelung nicht so verstehen, dass die Solidargemeinschaft für die IT-Basisausstattung jeder Arztpraxis zuständig ist. Inzwischen ist allen Akteuren klar, dass sich die finanziellen Be- und Entlastungen durch die elektronische Gesundheitskarte sehr ungleich verteilen werden. Während sich für die Krankenkassen ihre Anfangsinvestitionen relativ schnell rechnen dürften, wird für die Ärztinnen und Arzte in absehbarer Zeit wenig herausspringen. Finanziell profitieren werden sie allenfalls von der elektronischen Patientenakte. Die soll aber nach den bisherigen Planungen erst im Jahr 6 nach dem Start der Karte kommen. Aus der Sicht vieler Ärztinnen und Ärzte heißt das: Sie bekommen eine neue Technologie aufgedrückt, die vielen von ihnen nicht verstehen, die ihre Praxisabläufe verändert und von der sie finanziell überhaupt nichts haben – ja, die sie möglicherweise sogar noch einen erheblichen Batzen kostet. Dass angesichts dieser Aussichten der Ärger groß ist, verwundert nicht.
Eine veränderte Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung wird nicht ausreichen, um die Ärzte und Versicherten von der elektronischen Gesundheitskarte zu überzeugen. So muss geklärt werden, wie der Anspruch umgesetzt wird, dass Patientinnen und Patienten direkten Zugriff auf ihre Daten haben. Im Gespräch sind Patienten-Terminals („Patientenkioske“) in Apotheken. Vor allem aber müssen die medizinischen Vorteile der Karte für Versicherte und Ärzteschaft frühzeitig erlebbar sein. Dafür dürften aber die Pflichtanwendungen nicht ausreichen. Für die administrativen Daten wäre keine elektronische Gesundheitskarte notwendig. Und die mit dem elektronischen Rezept verbundene höhere Arzneimittelsicherheit dürfte für viele Patientinnen und Patienten eher abstrakt bleiben.

Wir sehen die EGK also durchaus kritisch. Die grüne Bundestagsfraktion plant, im Herbst 2008 ein Fachgespräch zur elektronischen Gesundheitskarte durchzuführen. Wir wollen dort mit KritikerInnen und BefürworterInnen der elektronischen Gesundheitskarte ins Gespräch kommen, um die Perspektiven der elektronischen Gesundheitskarte auszuloten.

Ich persönlich bin noch nicht davon überzeugt, dass die Vorteile überwiegen und befürchte eher, dass die EGK weiter immer teurer wird, die Akzeptanz gering bleibt und somit der Erfolg nicht kurzfristig eintreten wird. Auch bin ich ich bei der datenschutzrechtlichen Absicherung noch skeptisch, ob das alles so sicher ist.

Freundliche Grüße
Monika Lazar