Frage von Ronny H. • 15.05.2008
Frage an Monika Lazar von Ronny H. bezüglich Recht
Guten Tag,
Sie haben die kleine Lügnerin von Mittweida ausgezeichnet. 2 Fragen.
1. Wie gehen Sie damit um eine Vorverurteilung der Bürger Mitweidas getroffen zu haben?
2. Wird der "Preis" zurückgefordert mit der geldlichen Honoration?
Antwort von Monika Lazar Bündnis 90/Die Grünen • 28.05.2008
Sehr geehrter Herr Haldac,
in unserem Land gilt die Unschuldsvermutung. Solange die junge Frau nicht verurteilt ist, gilt sie weiter als unschuldig, deshalb zu Ihren Fragen:
1. Die Bürger von Mittweida wurden zu keinem Zeitpunkt vorverurteilt.
2. Da der Preis nicht finanziell nicht dotiert war, kann das nicht geflossenen Geld nicht zurückgeforgert werden, es war lediglich ein Ehrenpreis. Bis auf die Urkunde hat die junge Frau nichts vom Bündnis für Demokratie und Toleranz bekommen.
Freundliche Grüße
Monika Lazar