Frage an Monika Lazar von Uwe N. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrte Frau Lazar!
Wann werden eigentlich die Kriegsverbrecher des Irak-Krieges vor den internationalen Gerichtshof zitiert? z.B. Howard, Blair, etc.
Zitat: "Sarajevo (AP) Die Polizei in Bosnien-Herzegowina hat im Westen des Landes drei mutmaßliche Kriegsverbrecher verhaftet. Den bosnischen Serben wird vorgeworfen, zu Beginn des Krieges im September 1992 in der Region von Jajce 23 muslimische Bewohner getötet zu haben. Zwei Männer im Alter von 41 und 42 Jahren, die beide denselben Namen Mirko Pekez führen, wurden in Jajce verhaftet, wie die Staatsanwaltschaft am Dienstag in Sarajevo mitteilte. Der dritte Verdächtige, Milorad Savic, wurde in Gradiska verhaftet."
Oder bleiben die ca. 1 Million Toten einfach nur "Kollatoralschaden" der westlichen Hegemonie zur Rohstoffsicherung?
Sehr geehrter Herr Neumann,
bei der von Ihnen zitierten Pressemeldung geht es um die Verhaftung von Kriegsverbrechern durch die Polizei in Bosnien-Herzegowina. Sie können an die nationalen Strafverfolgungsbehörden übergeben werden.
Die von Ihnen angesprochene Frage nach der internationalen Gerichtsbarkeit bezieht sich auf den neu geschaffenen Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag. Dieser hat das Ziel, international Verbrechen wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zu verfolgen - da wo nationale Staaten nicht aktiv werden können oder wollen. Der Tatbestand des "Angriffskrieges" konnte bei der Gründung durch die teilnehmenden Staaten nicht hinreichend definiert werden, weshalb der Gerichtshof hier kein Recht spricht. Nicht alle Staaten haben zudem den Gerichtshof international akzeptiert - so z.B. nicht die USA. Ihre Staatsbürgerinnen und Staatsbürger können bisher entsprechend nicht belangt werden.
Grüne Politik hat sich in der Vergangenheit sehr für die Unterstützung des Internationalen Strafgerichtshofes und die Entwicklung des Völkerstrafrechtes eingesetzt. Das Völkerstrafgesetzbuch ist seit 2002 auch Teil deutschen Strafrechtes. Anklagen gegen ausländische Staatschefs wie die von ihnen angesprochenen Tony Blair und John Howard sind damit grundsätzlich möglich. Allerdings hat in der Vergangenheit die Generalbundesanwältin davon Abstand genommen, eine Strafverfolgung gegen Personen im Ausland einzuleiten. So wurde u.a. eine Klage gegen den US-Verteidigungsminister Rumsfeld nicht angenommen.
Unsere Auffassung ist, dass berechtigte Klagen geprüft und das Völkerstrafgesetzbuch ernst genommen werden muss. Es steht Ihnen demnach auch frei, entsprechend begründete Klagen einzureichen.
Die rot-grüne Bundesregierung hat den Krieg im Irak, der unter Umgehung der UNO mit einer "Koalition der Willigen" durchgeführt wurde, abgelehnt. Die Folgen dieses unilateralen Krieges sind katastrophal für die Zivilbevölkerung im Irak. Gegenwärtig noch wichtiger als die Frage der Schuld ist politisch aus unserer Sicht, wie die dramatische Lage der Menschen im Irak und der mittlerweile 4,4 Millionen Flüchtlinge verbessert werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Lazar