Frage an Monika Lazar von Gabriele U. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Lazar,
Was verstehen Sie unter dem Begriff "Neonazi"?
Was verstehen Sie unter dem Begriff "Rechtsradikal"?
Was verstehen Sie unter "Volksverhetzung"?
Diese Begriffe werden heute für alle möglichen Auseinandersetzungen mit "Andersdenkenden" verwendet.
Warum läßt man z.B. die NPD oder die DVU nicht an Podiumsgesprächen teilnehmen, damit man sich von deren Parteiprogrammen selbt ein Urteil bilden kann, wir sind schließlich mündige Bürger und leben in einer Demokratie.
Josef Strauß hat in seiner Laufbahn 1978 mal geäußert, dass es rechts neben der CSU nur noch eine Wand gäbe.
MfG Ullmann
Sehr geehrte Frau Ullmann,
bitte entschuldigen Sie meine verspätete Antwort. Da Ihre Frage in meine Urlaubszeit fiel, kann ich erst jetzt dazu Stellung nehmen.
Begriffe wie "Neonazi" oder "rechtsradikal" bezeichnen die Zugehörigkeit zu einer Ideologie, deren Ziel es ist, den demokratischen Verfassungsstaat durch eine auf Rasse und/oder Kultur bezogene "Volksgemeinschaft" zu ersetzen. Diese Ansichten werden offen oder verdeckt zum Ausdruck gebracht, mitunter nur durch Worte, manchmal auch durch gezielte politische Handlungsweisen oder Gewalt. Die Vorstellungen von Neonazis beinhalten eine ideologische Abwertung und aktive Ausgrenzung bestimmter Menschengruppen (z.B. AusländerInnen, Homosexuelle, Punks...). Im Prinzip ist mit den beiden Begriffen das Gleiche gemeint; "Neonazi" stellt aber eindeutiger klar, dass die Haltung solcher Menschen auf dem "Erbe" des Nationalsozialismus unter Hitler beruht.
"Volksverhetzung" ist eine im bundesdeutschen Strafgesetzbuch geregelte Straftat (§ 130), Wortlaut siehe link: http://bundesrecht.juris.de/stgb/BJNR001270871BJNE028206377.html Dieser Paragraph bezieht sich unter anderem auf die Verharmlosung oder Billigung bestimmter Verbrechen unter der Herrschaft des Nationalsozialismus, wodurch schon mehrfach Neonazis mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sind.
Sie selbst bezeichnen sich als "Andersdenkende". Zweifellos haben Sie ein anderes Wunschbild von unserem Land als ich. Da wir in einer Gesellschaft leben, in der freie Meinungsäußerung sehr weitgehend möglich ist, ist dieses "Andersdenken" auch ihr grundgesetzlich geschütztes Recht innerhalb unserer Demokratie (welche Neonazis gern abschaffen möchten).
Ebenso ist es natürlich das Recht von Veranstaltern, bei Podiumsgesprächen nicht allen Leuten eine Bühne zu geben. Dies kann aber frei entschieden werden. Verboten ist es in Deutschland nicht, NPD oder DVU einzuladen. Wenn dies trotzdem nicht geschieht, liegt es wohl an unüberbrückbaren Differenzen zur Ideologie dieser Parteien. Ich persönlich möchte auch NPD oder DVU nicht als gesellschaftliche Gruppen aufzuwerten, indem ich mit ihnen öffentlich Argumente austausche. Dies würde so wirken, als handle es sich um ganz "normale" Parteien im freien Meinungsstreit. Ich halte ihre Ziele jedoch letztlich für menschenverachtend und gefährlich.
Mit den einzelnen Menschen rede ich natürlich, auch wenn sie andere Haltungen als ich haben. Dialog ist ein hohes Gut. Ich kann allerdings nicht nachvollziehen, wieso sich "mündige Bürger" in Parteien oder Gruppen engagieren, von denen ein Teil der Menschen für "minderwertig" gehalten wird.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Lazar