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Monika Lazar
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Frage von Schutt F. •

Frage an Monika Lazar von Schutt F. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Lazar,
am 22.5.2015 soll der Regierungsentwurf des „Tarifeinheitsgesetzes“ in 2. und 3. Lesung im Bundestag behandelt werden. Zahlreiche Verfassungs- und Arbeitsrechtler und auch der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages halten diesen Gesetzentwurf für verfassungswidrig.
Tarifeinheit bei mehreren im Unternehmen agierenden Gewerkschaften ist gesetzlich nur dadurch realisierbar, dass einer von mehreren Tarifverträgen als der einzig gültige ausgewählt wird und die Mitglieder der anderen Gewerkschaften der aus dem auserwählten Tarifvertrag sich ergebenden Friedenspflicht unterworfen werden.
Dadurch haben während der Laufzeit dieses Tarifvertrags der sog. Mehrheitsgewerkschaft weder die durch Mitgliedschaft in der Mehrheitsgewerkschaft an die Friedenspflicht gebundenen Beschäftigten noch die Mitglieder der Minderheitsgewerkschaft noch die Unorganisierten ein Streikrecht. Dies nützt vor allem den Arbeitgebern.
Das Streikrecht würde bei Inkrafttreten des Tarifeinheitsgesetzes faktisch massiv eingeschränkt. Hinzu kommt noch, dass aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung in Deutschland bekanntlich nur für tarifvertraglich regelbare Forderungen gestreikt werden darf. Da aus den o.g. Gründen nur die Forderungen der jeweiligen Mehrheitsgewerkschaft überhaupt zu konkreten Tarifabschlüssen führen könnten, wären Streiks der Minderheitsgewerkschaften „unverhältnismäßig“ und auch deshalb von Arbeitsgerichten aufgrund arbeitgeber- oder auch mehrheitsgewerkschaftsseitiger Anträge bei Arbeitsgerichten relativ leicht zu verbieten.
Gewerkschaften, die aufgrund der o.a. Bestimmungen zukünftig keine Tarifverträge mehr durchsetzen können, sind mangels Attraktivität mittelfristig dem Untergang geweiht.
Wollen Sie dies wirklich?
Bitte teilen Sie mit, ob Sie dieser faktischen Einschränkung des Streikrechts zustimmen oder ob Sie dies ablehnen wollen.
Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Schutt

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Schutt,

vielen Dank für Ihre Frage.
Die grüne Bundestagsfraktion setzt sich parlamentarisch dafür ein, die Tarifeinheit per Gesetz zu stoppen.

Wir haben einen Antrag in den Bundestag eingebracht, in dem wir die Bundesregierung auffordern, von dem Gesetzesvorhaben Abstand zu nehmen. Durch Anfragen an die Bundesregierung haben wir die Schwächen des Gesetzes offen gelegt. Zudem hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags auf unseren Auftrag hin geprüft, ob der Gesetzentwurf verfassungskonform ist. Demnach steht nicht nur die Verfassungsmäßigkeit, sondern auch die praktische Durchführbarkeit des Gesetzes in Frage.
Die verfassungsrechtlichen Bedenken und die Bedenken bzgl. eines Eingriffes in die Koalitionsfreiheit teilen auch namhafte Juristen.
Den von der schwarz-roten Bundesregierung vorgelegten Gesetzesentwurf zur Tarifeinheit lehnen wir ab. Er wäre aus unserer Sicht ein nicht akzeptabler Eingriff in das verfassungsrechtlich garantierte Grundrecht der Koalitionsfreiheit und in das Streikrecht. Die Koalitionsfreiheit ist ein Freiheitsrecht, ein Grundrecht und ein Grundpfeiler des Minderheitenschutzes.

Das Gesetz ist unseres Erachtens auch nicht nötig.
Seit dem Urteil des BAG 2010 gab es keine negativen Entwicklungen:
Es entstanden keine relevanten neuen Berufsgewerkschaften, es gab keine Zunahme von Arbeitskämpfen und der gerichtliche Kontrollmechanismus unterband unverhältnismäßige Streiks.

Die als Begründung des Gesetzes vorgebrachte Zersplitterung der Tariflandschaft beobachten auch wir mit Sorge. Die schleichende Erosion des Tarifsystems hat aber aus grüner Sicht andere Ursachen als die bunte Gewerkschaftslandschaft. Bedeutsamer sind das Aufweichen von Flächentarifverträgen, Tarifflucht und Mitgliedschaften von Unternehmen in Arbeitgeberverbänden ohne Tarifbindung sowie Ausgliederungen und das Ausweichen auf Werkverträge.
Da sind soziale Leitplanken notwendig, z.B. Mindestlohn, equal pay in der Leiharbeit und die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen.

Eine gesetzlich erzwungene Tarifeinheit wird dagegen nicht helfen.
Tarifpluralität erfordert Solidarität zwischen den Gewerkschaften. Diese lässt sich aber nicht gesetzlich verordnen.
Es sind Kooperationen zwischen den Gewerkschaften nötig, denn nur gemeinsam können die Beschäftigten wirksam vertreten werden.
Es ist zu befürchten, dass das Gesetz zur Tarifeinheit aber die Konkurrenz zwischen den Gewerkschaften und den Kampf um die Mitglieder verstärkt. So ist Betriebsfrieden kaum zu erwarten.

Mit freundlichen Grüßen

Monika Lazar MdB
Sprecherin für Strategien gegen Rechtsextremismus
Obfrau im Sportausschuss
stv. Mitglied im Innenausschuss
und im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Platz der Republik 1
11011 Berlin

Tel.: 030 - 227 71246
Fax: 030 - 227 76583
Email:monika.lazar@bundestag.de
Internet: www.monika-lazar.de