Frage an Monika Lazar von Michael K. bezüglich Frauen
Sehr geehrte Frau Lazar,
ich hatte Herrn Ströbele um eine Stellungnahme dazu gebeten, dass die Satzung der Grünen zwar reine Frauenlisten zulässt, mehr als 50% Männer auf einer Wahlliste aber nur unter extremen Sondersituationen. Dankenswerterweise hat er mir schnell geantwortet [1], allerdings ist er nicht auf meine Frage eingegangen. Da er mich für weitere Erläuterungen an Sie weiterverwiesen hat, wollte ich Ihnen auf diesem Wege noch einmal die Frage danach stellen, inwieweit diese Regelung eine Gleichbehandlung von Frauen und Männern widerspiegeln soll.
Dass Frauen Jahrhunderte lang in sehr vielen Dingen benachteiligt waren ist mir bewusst und auch, dass es leider auch heute in der Realität immer noch viele Punkte gibt, in denen allein aufgrund des Geschlechts eine Ungleichbehandlung stattfindet. Über den geeignetsten Weg, solche Aspekte gezielt anzugehen und zu beseitigen, kann man natürlich streiten und auch Quotenregelungen können dazu ein probates Mittel sein. Inwieweit allerdings eine asymmetrisch formulierte Quotenregelung mit dem Thema Gleichberechtigung zusammenpasst, verstehe ich nicht. Könnten Sie mir dies bitte erläutern beziehungsweise für den Fall, dass Sie mir zustimmen, dass dadurch Männer gegenüber Frauen diskriminiert werden, mir mitteilen, welche konkreten Schritte angedacht sind, um diese Ungleichbehandlung aus Ihrer Satzung zu entfernen?
Vielen Dank schon im Vorhinein für eine ausführliche Antwort.
Mit freundlichen Grüßen,
Michael Keller
[1] http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-575-37994--f374971.html#q374971
Sehr geehrter Herr Keller,
die Frauenquote bzw. Mindestquotierung wurde 1986 mit dem Frauenstatut in unserer Partei verpflichtend eingeführt. Das Frauenstatut ist Teil der Bundessatzung, also bindendes Recht.
Ein Ziel der Politik von Bündnis90/ Die Grünen ist es, Gleichberechtigung und paritätische Beteiligung von Frauen und Männern in allen gesellschaftlichen Bereichen zu verwirklichen. Aus diesem Grunde sollen zur Erfüllung echter Parität Frauen bevorzugt werden, z.B. durch Mindestquotierung und besondere Fördermaßnahmen. Deswegen sieht sich Bündnis 90/ Die Grünen verpflichtet innerorganisatorisch die paritätische Beteiligung von Frauen herzustellen und ihnen wirksame Mittel zur echten Gleichstellung im Rahmen eines Frauenstatuts in die Hand zu geben.
Damit ist klar: Solange Strukturen und Diskriminierungsmechanismen die Frauen benachteiligen in unserer Gesellschaft noch wirksam sind, haben wir Grüne uns die Selbstverpflichtung auferlegt, diesem Missstand in unserer Organisation bewusst mit gezielten Maßnahmen zu begegnen.
Auch Grüne leben nicht außerhalb der gesellschaftlichen Realität. Deshalb setzen wir gesellschaftlichen Diskriminierungen also eine bewusste „Bevorzugung“ von Frauen entgegen. Auch wenn diese eventuell individuell als Ungerechtigkeit empfunden wird, ist sie eine wichtige Kompensation für real existierende Diskriminierungen in unserer Gesellschaft. Ungleiches wird nicht gleich, wenn wir es gleich behandeln. Unsere Quote ist ein aktiver Ansatz den Artikel 3 der Grundgesetzes durchzusetzen. Wenn eine Frauenliste aufgestellt wird, dann ist es Wunsch der Versammlung.
Viele Grüße
Monika Lazar