Frage an Monika Lazar von Nadja F. bezüglich Jugend
Sehr geehrte Frau Lazar,
ich wende mich an Sie da Sie Mitglied des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Bundestag sind.
Das Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) begrenzt die Bezugsdauer von Unterhaltsvorschuss derzeit auf höchstens 72 Monate bzw. bis zum 12. Lebensjahr des Kindes mit der Begründung, dass mit zunehmendem Alter des Kindes der Betreuungsaufwand geringer werde und sich die Erziehungssituation erleichtere, sprich eine Vollzeitbeschäftigung möglich sei. Ob man hiervon in jedem Fall ausgehen kann, halte ich zwar für zweifelhaft, gehe jetzt aber einfach mal von dieser Möglichkeit aus.
Jedoch ist diese Begründung in Zeiten von Niedriglöhnen und anderen prekären Beschäftigungsverhältnissen (insbesondere für Frauen nach längeren Erziehungszeiten), in denen es auch den wenigsten "Zweielternfamilien" möglich ist, von einem Einkommen zu leben, meines Erachtens nicht mehr zeitgemäß.
Denn selbst mit einer Vollzeitbeschäftigung können viele Alleinerziehende (in 95% der Fälle Mütter, die eben leider von hause aus meistens schon geringere Einkommen erzielen als Väter) den Bedarf für sich und ein oder mehrere Kinder nicht decken.
Würde das UVG hinsichtlich der Bezugsdauer geändert, hätte das für viele Alleinerziehende und deren Kinder zur Folge, nicht mehr auf HartzIV-Leistungen angewiesen zu sein (gefühlt: nicht mehr betteln zu müssen).
UV-Leistungen wiederum könnten bis zu 30 Jahre rückwirkend vom zahlungspflichtigen Elternteil zurückgefordert werden, während die stattdessen geleisteten HartzIV-Bezüge rückerstattbar sind.
Wie stehen Sie zu einer Änderung des UVG dahingehend, UV-Leistungen bis zum Ende des Unterhaltsanspruches des Kindes zu gewähren?
Falls Sie dies ablehnen, womit begründen Sie die bisherige Altersgrenze von 12 Jahren (oder auch die zeitweise angedachte Altersgrenze von 14 Jahren)?
Über Ihre Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Nadja Frick
Sehr geehrte Frau Frick,
vielen Dank für ihre Frage und ihre Anregungen.
Kinder von Alleinerziehenden sind in besonderem Maße von Einkommensarmut betroffen. Unterhaltsausfälle stellen schon für die Alleinerziehenden eine besondere Härte da. Das UVG soll diese Ausfälle überbrücken und fordert den Unterhalt beim Schuldner ein. Das von der Bundesregierung vorgeschlagene Gesetz führt jedoch zu einer Schlechterstellung von Einelternfamilien, die ohnehin wesentlich stärker dem Armutsrisiko ausgesetzt sind als Paarfamilien. Insbesondere vor dem Gesetzeszweck der Erleichterung des Rückgriffs auf die/den Unterhaltschuldner/in kann der Verbrauch des Leistungszeitraums von 72 Monaten trotz Rückabwicklung nicht nachvollzogen werden.
Das UVG wird vielfach als zu bürokratisch kritisiert - eine weitergehende Reform wäre angebracht. Bündnis 90 / Die Grünen wollen die Kommunen und die Länder dazu bewegen, sich stärker dafür einzusetzen, dass das Geld, das die (zumeist) Väter ihren Kindern schuldig bleiben, auch eingetrieben wird. Denn die Rückholquote der Kommunen und Länder liegt derzeit bei nicht einmal einem Viertel und ist damit viel zu niedrig.
Anders als von Ihnen dargestellt, begründet der Gesetzgeber die Altersgrenze von 12 Jahren für den Bezug des Unterhaltsvorschusses gar nicht – auch nicht mit der Erwerbsfähigkeit der Mutter. Das lässt auch in unseren Augen auf eine Setzung der Altersgrenze schließen, die wahrscheinlich einer höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht stand halten würde. Daher plädieren viele Verbände für die deutliche Anhebung der Alternsgrenze auf 18 Jahre (so der Deutsche Verein, der Deutsche Juristinnenbund ).
Auch Bündnis 90/ Die Grünen diskutieren eine solche Anhebung, die jedoch bei der derzeitigen geringen Rückholquote aus Kostengründen schwer zu realisieren ist und in Konkurrenz zu anderen sozial- und familienpolitischen Verbesserungen (Erhöhung der Kinderregelsätze, Kita-Ausbau) steht.
Eine Entscheidung ist dahingehend noch nicht gefallen.
Gleichzeitig arbeiten wir an einer Kindergrundsicherung, welche Familienleistungen bündeln und sozial gerecht verteilen würde.
Viele Grüße
Monika Lazar