Frage an Monika Lazar von Peter K. bezüglich Finanzen
sehr geehrte Frau Lazar,
Ist die aufwandsentschädigung von ungefähr von 4000 Euro für jeden Abgeordneten im monat,verfassungsconform;wenn gleichzeitig der bürger einen grundbetrag und gleichzeitig für zwei büros den betrag von ungefähr von 25000 Euro´s ohne prüfung der zweckmäßigkeit in rechnung gestellt wird?
mit freundlichen Grüßen
Peter Krueger
Sehr geehrter Herr Krueger,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema der Abgeordnetenvergütung.
Ob eine Regelung verfassungskonform ist, wird in unserem demokratischen Rechtstaat vom Bundesverfassungsgericht entschieden. Im Fall der steuerfreien Abgeordnetenpauschale für Mitglieder des Bundestags entschied das Bundesverfassungsgericht im August 2010, dass diese Zuwendung nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Aus Sicht des Gerichts ist es auch nicht rechtlich geboten, anderen Bürgerinnen und Bürgern denselben Betrag als berufsbedingte Aufwendung steuerfrei zu stellen. Die zuständige Kammer des Zweiten Senats begründete ihre Entscheidung mit der besonderen Stellung des Abgeordnetenmandats, durch welche diese Ungleichbehandlung sachlich gerechtfertigt sei.
Juristisch ist damit das letzte Wort gesprochen. Ob alle Menschen im Land dies angemessen finden, ist eine ganz andere Frage. Das Gerechtigkeitsempfinden und die Rechtsprechung stimmen leider nicht in jedem Fall überein.
Allerdings möchte ich betonen, dass die Pauschale ja nicht zum Privatgebrauch der Abgeordneten bestimmt ist, sondern der Amtsausstattung dient. Wofür sie im Einzelnen ausgegeben werden darf, wurde in § 12 des Abgeordnetengesetzes geregelt, siehe hier: http://www.gesetze-im-internet.de/abgg/__12.html
Ich zahle demnach aus der Pauschale die Kosten für meine unverzichtbare Zweitwohnung in Berlin, Miet-, Kommunikations- und Ausstattungskosten für mehrere Wahlkreisbüros sowie verschiedene mandatsbezogene Beträge.
Die Pauschale ist zwar steuerfrei und höher als die Grundfreibeträge der sonstigen Bevölkerung. Alle Ausgaben, die über die Pauschale hinausgehen, müssen Abgeordnete aber dafür aus der eigenen Tasche bezahlen. Diese dürfen auch nicht als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Wahlkampfkosten zur Erlangung oder Wiedererlangung des Mandates sind ebenfalls vom Werbungskostenabzug ausgeschlossen. Abgeordnete oder politisch Aktive, die dieses Amt anstreben, müssen also hier mit eigenen Mitteln finanzieren und persönliche Risiken eingehen. Ich denke, diese Faktoren sollten beim Vergleich zur sonstigen Bevölkerung mit berücksichtigt werden, wenn man die Angemessenheit der Vergütung von Abgeordneten gerecht bewerten will.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Lazar