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Monika Lazar
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Frage von Matthias M. •

Frage an Monika Lazar von Matthias M. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Monika Lazar,

in verschieden Foren wird derzeit sehr viel zu P-Konten diskutiert. Nach meinen Einschätzungen haben die Macher des zuständigen Gesetzes grob fahrlässig gehandelt und die primitivsten logischen Abläufe nicht beachtet. Das Problem wird sowohl in diesem Forum angesprochen,

http://p-konto-forum.de/p-konto-forum-f2/sperrung-von-sozialeistung-fuer-folgemonat-t329-s10.html

wie im Forum für Rechtspfleger.

http://p-konto-forum.de/p-konto-forum-f2/

Schauen Sie sich die Beiträge in den Foren einmal an, besonders ist mir ein Beitrag vom Sa 8. Jan 2011, 13:17 nahe gegangen.

Ich darf diesen hier sicher in Kopie wiedergeben:

Betreff des Beitrags: Re: Sperrung von Sozialeistung für Folgemonat
Beitrag Verfasst: Sa 8. Jan 2011, 13:17

Ein Gast schrieb!
Mit diesen notwendigen Handlungen, wird man dazu erzogen alle möglichen Tricks, bis hin zu den Gerauzohnen, anzuwenden um einigermaßen Leben zu können.
Ich meinerseits habe eine Entscheidung getroffen und dies der Postbank mitgeteilt.

Sehr geehrte Damen und Herren,
unter Nr. 4043413 und 4039354 habe ich meine Anfragen bezüglich des P-Kontos
bereits gestellt und bisher noch keine Antworten erhalten.
Zwischenzeitlich wurden jedoch Handlungen Ihrer Mitarbeiter praktiziert, welche eindeutig gegen die guten Sitten verstoßen.
Siehe LG Essen, Beschl. v. 16.08.2010 - 7 T 404/10
Mit Ihren Handlungen haben Sie mir jegliche Lebensmöglichkeit genommen.
Mit 0,94€ für den Monat Jan. 2011 hat es keinen Sinn ein Leben weiterzuführen.
Wir sehen uns im Himmel wieder, oder auch nicht!

Meine Frage!
Wie konnten Sie, einem derart mangelhaften Gesetz, Ihre Zustimmung geben. Was wird bei der derzeitigen Diskussion zu Harz 4 zu dieser Problematik unternommen?

Ich hoffe es wird sich dazu etwas bewegen und nicht noch mehr derartige Fälle auftun.
Leider kann ich diesem Gast nicht helfen!!!

Viele Grüße
Matthias Malok.

Portrait von Monika Lazar
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Malok,

danke für Ihre Anfrage zum P-Konto. Prinzipiell begrüßen Bündnis 90/Die Grünen das P-Konto als einen Schutz für die Betroffenen. Allerdings erhalten wir immer wieder Hinweise aus der Bevölkerung, dass es Probleme bei der Anwendung in der Praxis gibt. Dies bestätigen auch die Einträge in dem Forum, auf das Sie verweisen.

Der fachlich zuständige grüne Abgeordnete Markus Kurth hat die Hinweise aufgegriffen und die Bundesregierung zu einer Klarstellung aufgefordert. Die Antworten des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) machen klar, dass - unabhängig von der Frage, wann Zahlungen eingehen (also auch Sozialleistungen mit Lohnersatzfunktion zum Monatsende) - Gläubiger solange keinen Zugriff auf das Guthaben eines Pfändungsschutzkontos haben, bis der Kontostand bzw. die Summe der monatlichen Einnahmen nicht wenigstens den Betrag des Basispfändungsschutzes von derzeit 985,15 EUR erreicht hat: "Die Kreditinstitute haben daher zu gewährleisten, dass, unabhängig vom Zeitpunkt von Gutschriften, der monatliche Freibetrag für den Kunden zur Verfügung sieht." Das BMJ erklärt darüber hinaus, dass Gläubiger erst dann auf Zahlungen am Monatsende zugreifen können, wenn der monatliche individuelle Freibetrag des Folgemonats überschritten sei. Der Freibetrag des Folgemonats setzt sich gemäß §850k Absatz 1 Satz 2 ZPO aus dem monatlichen Basispfändungsschutz von derzeit 985,15 EUR sowie dem aus dem aktuellen Monat nicht ausgeschöpften Pfändungsfreibetrag zusammen. Wird der aus dem aktuellen Monat ausgeschöpfte Pfändungsfreibetrag im Folgemonat nicht wieder ausgegeben, steht dieser Betrag freilich dem Gläubiger zu. Dennoch kann unter Beachtung der Übertragungsregelungen ein Guthaben von 1970,30 EUR (beim Basispfändungsschutz) vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt sein.

Die Bundesregierung kündigt an, sie wolle "alsbald eine gesetzliche Präzisierung in die Wege leiten, um weitere Unsicherheiten zu Lasten der betroffenen Bankkunden zu vermeiden". Das vollständige Dokument können Sie hier abrufen:
http://www.gruene-bundestag.de/cms/presse/dok/362/362735.pfaendungsschutzkonten_banken_nutzen_not.html
Wir empfehlen Betroffenen, das Schreiben ihren zuständigen Bearbeitern vorzulegen und sich auf die dargelegten Regeln zu berufen.

Die grüne Bundestagsfraktion wird die Entwicklungen rund um das P-Konto aufmerksam verfolgen.
Wir fordern von der Bundesregierung auch besseren Verbraucherschutz, da manche Banken gezielt die Not ausnutzen und das P-Kontos für den Kunden unattraktiv und teuer gestalten, siehe dazu folgendes Statement:
http://www.gruene-bundestag.de/cms/presse/dok/362/362735.pfaendungsschutzkonten_banken_nutzen_not.html

Bei Problemen und Fragen zum Themenfeld ist der Abgeordnete Markus Kurth für Betroffene auch gern ansprechbar. Hier seine Kontaktdaten: http://www.gruene-bundestag.de/cms/abgeordnete/dok/81/81510.markus_kurth.html

Mit freundlichen Grüßen
Monika Lazar