Frage an Monika Lazar von Henny K. bezüglich Jugend
Guten Tag Frau Lazar
Wie sie ja wissen, haben im Mai 90 Bundestagsabgeordnete verschiedener Fraktionen einen Gesetzentwurf eingebracht (Drucksache 16/12910) eingebracht haben, mit dem "rechtliche Schutzlücken der aktuellen Gefährdungslage für Mädchen und Frauen bezüglich der weiblichen Genitalverstümmelung in Deutschland" ... etwas ähnliches ist für Jungen und Männer allerdings nicht vorgesehen. Werden sie sich dafür einsetzen, in diesem Fall die Beschränkung auf weibliche Opfer zu entfernen? Oder bleiben Jungen hierbei schlechtergestellt ?
Gilt das im Artikel 2 Absatz 1 GG verankerte Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit für Jungen auch?
Freundliche Grüße
Henny Kadner
Sehr geehrte Henny Kadner,
danke für Ihre Frage. Genitalverstümmlung bei Mädchen ist eine schwere Menschenrechtsverletzung. Dabei wird die Klitoris zum Teil oder vollständig amputiert, hinzu kommt das Herausschneiden der inneren Labien (Schamlippen). Manchmal wird zusätzlich Haut aus der Vagina ausgeschabt oder die äußeren Labien werden teilamputiert und über der Vagina so miteinander vernäht, dass lediglich eine winzige Öffnung verbleibt. Diese Verstümmelungen hinterlassen lebenslange, irreparable körperliche und seelische Schädigungen.
Ähnliche drastische Eingriffe gegen die äußeren männlichen Geschlechtsteile werden nicht praktiziert, weder mit religiöser noch aus kultureller Begründung. Für Männer oder Jungen ist daher eine entsprechende Neuregelung nicht erforderlich. Bereits jetzt wird der Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit als schwere Körperverletzung bestraft. Daher konzentriert sich der interfraktionelle Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag auf die Menschenrechtsverletzung von Frauen.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Lazar
Sehr geehrte Henny Kadner,
danke für Ihre Frage. Genitalverstümmlung bei Mädchen ist eine schwere Menschenrechtsverletzung. Dabei wird die Klitoris zum Teil oder vollständig amputiert, hinzu kommt das Herausschneiden der inneren Labien (Schamlippen). Manchmal wird zusätzlich Haut aus der Vagina ausgeschabt oder die äußeren Labien werden teilamputiert und über der Vagina so miteinander vernäht, dass lediglich eine winzige Öffnung verbleibt. Diese Verstümmelungen hinterlassen lebenslange, irreparable körperliche und seelische Schädigungen.
Ähnliche drastische Eingriffe gegen die äußeren männlichen Geschlechtsteile werden nicht praktiziert, weder mit religiöser noch aus kultureller Begründung. Für Männer oder Jungen ist daher eine entsprechende Neuregelung nicht erforderlich. Bereits jetzt wird der Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit als schwere Körperverletzung bestraft. Daher konzentriert sich der interfraktionelle Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag auf die Menschenrechtsverletzung von Frauen.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Lazar