
(...) Zwar ist es richtig, dass Sodomie an sich nSodomie Gesetzen in Deutschland auftaucht, allerdings wird nach §17 Tierschutzgesetz mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer einem Tier länger anhaltende oder sich wiederholende Schmerzen oder Leiden zufügt. Hierunter fallen die von Ihnen beschriebenen widerlichen Handlungen eindeutig. (...)