Frage von Joachim K. • 27.07.2013
Antwort von Monika Grütters CDU • 13.08.2013
(...) Auch vor diesem Hintergrund habe ich meine Entscheidung nach bestem Wissen und Gewissen getroffen. (...)
(...) Auch vor diesem Hintergrund habe ich meine Entscheidung nach bestem Wissen und Gewissen getroffen. (...)
(...) Darüber hinaus bin ich skeptisch, ob die Instrumentalisierung eines Kindes in partnerschaftlichen Konflikten überhaupt einer Kodifizierung als Unrecht bedarf. Dass ein solches Verhalten unredlich ist, scheint mir offensichtlich zu sein, und vielmehr existieren hier weniger eine gesetzliche Lücke als praktische Beweisschwierigkeiten, die durch ein abstraktes Verbot in Gesetzen oder Verordnungen nicht aufgehoben würden. (...)