Werden Sie sich beteiligen und die Prüfung eines Verbots der afd beim zuständigen Bundesverfassungsgericht beantragen?
Liebe Frau Grütters,
unsere Petition hat locker 100k Unterschriften erreicht. Werden Sie sich beteiligen und öffentlich ein afd-Verbot vor dem Bundesrat fordern?
Sehr geehrte Frau S.,
die mediale Aufmerksamkeit ist durch das aktuelle Umfragehoch gestiegen, es scheint, dass die AfD derzeit von etwa einem Fünftel der Wahlberechtigten gewählt würde. Die Rufe nach einem Verbot dieser Partei wird mit jeder neuen Umfrage lauter.
Ich teile dies aktuell nicht.
Die Frage nach einem Verbot dieser Partei ist losgelöst von der Frage der Umfrageergebnisse zu betrachten. Für ein Verbot einer Partei sind in unserem Rechtsstaat Hürden definiert, die sehr hoch sind. Ein Verfahren sollte nach meiner Ansicht nur dann angestrebt werden, wenn ein Verbot auch sicher möglich ist. Einfach ein Verfahren anzustrengen und ein Scheitern einzukalkulieren, dient nicht der Demokratie.
Denn diese Debatte um ein Verbot stärkt im Ergebnis nur wieder die AfD. Es könnte eine „Opfer-Legendenbildung“ entstehen, an deren Ende einige (weitere) Wähler sogar eher geneigt sein könnten, diese Partei zu unterstützen und ihr ihre Stimme zu geben. Scheitert ein Verbotsverfahren, stünde im Umkehrschluss die Verfassungslegitimität der AfD indirekt fest. Hätte ein Verbot jedoch Erfolg, würde dies die Demokratie in unserem Land per se nicht allein stärken. Denn die Wählerschicht – bislang durch die Wahlergebnisse der AfD offen sichtbar – würde durch ein Verbot nicht allein „zerstreut“ werden. Ich lehne die Politik, die die AfD vertritt, entschieden ab. Das Risiko des Scheiterns eines Verbots schätze ich derzeit aber zu hoch ein. In der Abwägung ist die Auseinandersetzung für mich der „dienlichere“ Weg für unsere Demokratie.
Aus früheren – gescheiterten Parteiverbotsverfahren der NPD z.B. – bin ich nach langer Abwägung zu dieser Entscheidung gekommen. Es darf kein Zweifel an einem Erfolg eines Verbots haben, dann sollte dieser Weg eine Option sein.
Ich hoffe, diese Antwort ist Ihnen dienlich und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Monika Grütters MdB