Frage an Monika Grütters von Mirko K. bezüglich Verkehr
Sehr geehrte Frau Grütters
das Personenbeförderungsgesetz ermöglicht es mit eigenwirtschaftlichen Anträgen den Arbeitnehmerschutz und Qualitätsvorgaben im ÖPNV zu umgehen. Beschäftigten droht dadurch bei Vertragsvergaben Arbeitsplatzverlust, tarifgebundenen Unternehmen die In-solvenz.
Ich wünsche, dass soziale und qualitative Vorgaben auch bei eigenwirtschaftlichen Anträ-gen eingehalten werden müssen. Wettbewerb darf nicht auf dem Rücken der Beschäftig-ten und der Fahrgäste ausgetragen werden.
Bitte teilen Sie mir bis zum 22.08.2917 mit, wie Sie dazu stehen, damit ich dies bei meiner Wahlentscheidung berücksichtigen kann.
Mit freundlichen Grüßen
M. K.
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Frage. Die Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes im Jahr 2013 war das Ergebnis langwieriger und schwieriger Verhandlungen. Etwaige Änderungsvorschläge müssen deshalb sehr gründlich und mit Weitblick geprüft und vorbereitet werden.
Richtig ist, dass kommunale Aufgabenträger bereits heute Anforderungen und Standards vorgeben können und dabei keinesfalls der Willkür privater Anbieter ausgeliefert sind. Sowohl über die Vorabbekanntmachung als auch über die Nahverkehrspläne kann der Aufgabenträger viele Punkte des Auftrages definieren und vorgeben. Gleichzeitig hat die Genehmigungsbehörde eine - wenn auch begrenzte - Prüfmöglichkeit, um einerseits überzogenen Anforderungen vorzubeugen und andererseits Anträge, die nicht nachhaltig sind, abzulehnen.
Die Novellierung war deshalb aus meiner Sicht grundsätzlich ein Schritt in die richtige Richtung. Mit der im Januar 2017 erfolgten Evaluierung haben wir allerdings auch eine Reihe wichtiger Hinweise bezüglich der Wirkungen des Gesetzes erhalten.
Die Erfahrungen kommunaler Aufgabenträger im Zusammenhang mit der Erbringung von eigenwirtschaftlichen Verkehren, gerade auch was die Einhaltung sozialer Standards im Rahmen eigenwirtschaftlicher Anträge angeht, wollen wir in der Diskussion um das Personenbeförderungsgesetz in der nächsten Legislaturperiode berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Grütters