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Monika Grütters
CDU
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Frage von Steffen S. •

Frage an Monika Grütters von Steffen S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Grütters,

am 13. Juni wurde im Bundestag über einen Antrag der Opposition über ein transparentes Lobbyregister abgestimmt und die Regierungskoalition hat dagegen gestimmt. Warum? Hat die Union was zu verbergen? Haben Sie auch dagegen gestimmt? Was ist Ihr Grund für eine weitere Verheimlichung der Lobbykontakte? Wir möchten gern wissen, ob Sie und die anderen Parlamentarier nur ihrem Gewissen verpflichtet sind oder ob da noch andere Interessen mit einwirken. Wir wollen wissen, wem wir vertrauen können und wer uns verkauft. Die Zeitenb von geheimen Hinterzimmergesprächen sind schon lange vorbei, nur die Union weiß es noch nicht. Selbst in den USA oder bei der EU gibt es mehr Transparenz, auch wenn es nicht allen gefällt.

Mit freundlichen Grüßen

Steffen Schatz

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schatz,

vielen Dank für Ihre Frage. Zunächst einmal darf ich Sie darauf hinweisen, dass Interessengruppen, die auf die Willensbildung in unserer parlamentarischen Demokratie Einfluss nehmen wollen, absolut legitim sind. Politik wird nicht im luftleeren Raum gemacht. Als Politiker sind wir darauf angewiesen, dass Vertreter aus allen Teilen der Gesellschaft ihre Wünsche, Sorgen und Anregungen an uns weitergeben. Wie sollte sonst vernünftig Politik gemacht werden, wenn die Politik sich nicht aufgeschlossen gegenüber Willensäußerungen aus der Gesellschaft zeigen würde? Deshalb müssen wir uns auch hüten vor desavouierenden, herabsetzenden Begriffen, die die Vertretung legitimer Interessen in ein schlechtes Licht rücken.
In einem Staat mit mehr als 80 Millionen Einwohnern erfolgen Willensäußerungen in der Regel nicht allein durch den Bürger selbst, sondern vornehmlich stellvertretend durch organisierte Interessen in Vereinen, Verbänden oder auch Bürgerinitiativen. Selbst die Plattform „Abgeordnetenwatch“, auf der wir uns gerade austauschen, ist auch inhaltlich aktiv, wenn es darum geht, ein politisches Interesse zum Ausdruck zu bringen und gegenüber der Politik zu vertreten. Die Verpflichtung gegenüber dem eigenen Gewissen, die Sie anführen, kommt aus meiner Erfahrung aber nicht zuvorderst beim Sammeln von Informationen zum Tragen, sondern vor allem dann, wenn man als Abgeordnete/r entscheiden muss, welche Argumente und Standpunkte welcher Interessengruppe stichhaltiger und überzeugender sind.

Im Deutschen Bundestag existieren übrigens eine Reihe von Elementen, die zu stärkerer Transparenz in den Beziehungen zwischen Politik und Interessenvertretern beitragen. Es gibt eine Liste der beim Bundestag akkreditierten Verbände, und die Regelungen zur Vergabe von Hausausweisen an Interessensvertreter wurden durch den Ältestenrat des Deutschen Bundestages erst im Februar 2016 deutlich restriktiver gefasst. Darüber hinaus wurde der Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung im Strafgesetzbuch schon 2014 neu und deutlich strenger formuliert. Diese Punkte zeigen, dass wir bemüht sind, Transparenz in die vielfältigen Beziehungen zwischen Politik und gesellschaftlichen Interessengruppen zu bringen.

Es muss in der Politik aber weiter einen geschützten Raum geben, in dem vertrauliche Gespräche und der Austausch mit Interessensvertretern möglich sind, in der Ideen und Ansätze diskutiert, verändert und ggf. auch verworfen werden können, ohne dass diese gleich breit in der Öffentlichkeit diskutiert werden müssen. Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben die Anträge der Opposition diesen wichtigen Punkt nicht ausreichend gewürdigt, und deshalb haben sie auch nicht die Zustimmung der Unionsfraktion erfahren.

Mit freundlichen Grüßen

Monika Grütters

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