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Monika Grütters
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Frage von Ayse Y. •

Frage an Monika Grütters von Ayse Y. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau MdB,

zu Ihrer "Antwort" vom 3.5.16 zum Moscheeasyl:
Immer, wenn PolitikerInnen auf klare Fragen keine Antwort oder mit vielen Worten antworten weiß man, da stimmt was nicht, die wollen nicht ihre ehrliche Meinung sagen. Tschuldigung, ich frage nach!
Also, auf meine Frage „Was würden Sie sagen, wenn Moscheen anfangen würden, abgelehnten Asylberbern aus islamischen Ländern "Moscheeasyl" zu gewähren?“, keine Antwort.
Stattdessen viele Worte zum Kirchenasyl, und ja, endlich als „ultima Ratio“ sagen Sie JA zum Kirchenasyl. Also wenn Pfarrer ihre persönliche Meinung über das Gesetz stellen, ist für Sie in Ordnung? Übrigens, das sind keine Einzelfälle, wie Sie glauben machen wollen, in dem genannten Bericht der "Berliner Abendschau" v. 28. März 2016 wurde gezeigt, dass in einer Kirchengemeinde an der Bergmannstrasse viele Illegale mit abgelehnten Asylanträgen Unterschlupf bekommen.
Da ja für Merkel der Islam zu Deutschland gehört, darf ich nun verbreiten, MdB Grütters sagt Ja zum Moscheeasyl? Also wenn Imame abgelehnten Asylbewerbern aus islamischen Ländern "Moscheeasyl" geben ist für Sie richtig? Gesetzlich in Ordnung?
Ich bitte nochmals um eine klare Antwort. Bitte nicht rumeiern, Sie können doch nicht Ja zum Kirchenasyl sagen, aber wenn islamische Geistliche das machen, schweigen Sie.

Grüße

Ayse

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Yilmaz,

einfache Antworten auf komplexe Sachverhalte halte ich für unredlich. Gerne erläutere ich Ihnen Aspekte meiner Antwort vom 03.05.16:

Obwohl Asyl in Kultstätten, Tempeln und später in Kirchen und Klöstern religionsgeschichtlich eine lange Tradition hat, ist das moderne Kirchenasyl damit nur eingeschränkt vergleichbar. Klar ist: Kirchenasyl ist kein Instrument, das über dem Recht steht. Die Behörden können - rechtlich begründet - Flüchtlinge aus Gemeinderäumen und Kirchen herausholen lassen. Gemeinden und Ordensgemeinschaften müssen sich deshalb der Konsequenzen bewusst sein, die ihr Handeln haben kann. In jedem Einzelfall ist das zuständige kirchliche Länderbüro sowie das BAMF oder die örtliche Ausländerbehörde zu unterrichten, darauf haben sich der Bundesinnenminister und Vertreter der Kirchen im letzten Jahr verständigt. Fälle von „Moscheeasyl“ sind mir nicht bekannt; natürlich würde hier Entsprechendes gelten.

Mit freundlichen Grüßen

Monika Grütters MdB

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