Frage an Monika Grütters von Joachim K. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrte Frau Ministerin GRÜTTERS
Ihre Anwort an Herrn S. S. habe ich gelesen, da dürfen wir Sammler absolut beruhigt sein, Sie haben allen Fossilien- und Mineraliensammler ja zugesagt, dass sie nicht straffällig weges ihres Hobbies werden und weiter die Wissenschaft unterstützen dürfen. Jedoch, das mit der angegebenen Wertgrenze von 0 € im Gesetzentwurf für archäologische Objekte, dazu sollen doch auch Fossilien-Mineralien sowie Gesteine zählen. Gleichzeitig sagen Sie in Ihrem Schreiben aber aus, dass nur herausragende Einzelstücke für die Eintragung als national wertvolles Kulturgut überhaupt in Frage kämen. das verstehe ich nicht ganz. In meiner fast 60jährigen Sammlertätigkeit habe ich immer auf Börsen festgestellt, je wertvoller, desto teurer. Meine Frage, darf ich meinem französischen Freund 2016 noch Fossilien schicken, die ich auf der Erdschuttdeponie gefunden habe, oder muss ich dafür von Ihrem Ministerium eine Ausfuhrgenehmigung beantragen und wie sieht es aus, wenn ich aus Frankreich ein Tauschpäckchen bekomme, geht dies auch über Ihr Ministerium.
Für eine Antwort zu meinen Fragen, wäre ich Ihnen dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim KIERST
Sehr geehrter Herr Kierst,
vielen Dank für Ihre Frage. Leider sorgen Presseartikel mit sachlichen Fehlern, wie jüngst von Ralf Nestler am 11. November 2015 im Tagesspiegel, immer wieder für Verwirrung, wenn sie etwa von „mehr als 50 Millionen Fossilien, die plötzlich `nationales Kulturgut` wären“ sprechen.
Wer sich hingegen einmal eingehend mit dem Gesetzentwurf beschäftigt hat oder auch nur die Fragen und Antworten ( http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragtefuerKulturundMedien/kultur/kulturgutschutz-neu2/kurzgefasst/_node.html;jsessionid=ACB500E9260F9413247E7BB8380BA190.s3t2 ) liest, die die Bundesregierung auf ihrer Internetseite bereit stellt, der wird schnell feststellen, dass die Eintragung als „national wertvolles Kulturgut“ und die Regelungen für Ein- und Ausfuhr in unterschiedlichen Abschnitten behandelt und auch unterschiedlichen Regelungen unterworfen sind. Klar ist: Fossilien werden weiterhin nur in absoluten Ausnahmefällen für eine Eintragung als national wertvolles Kulturgut in Frage kommen.
Ich habe darüber hinaus auf diesem Portal mehrfach darauf hingewiesen, dass die Bundesregierung nicht plant, Sammler von Briefmarken, Münzen und Fossilien in ihrer Freiheit zu sammeln zu beschränken. Es ist bedauerlich, dass diese deutliche Position offenbar nur wenig Gehör findet.
Sie fragen nun konkret nach anwendungsorientierter Hilfestellung für den Gesetzentwurf zum Kulturgutschutzgesetz. Mich erreichen aktuell eine Vielzahl ähnlicher Anfragen über Abgeordnetenwatch (nicht alle davon werden freigeschaltet), die nach den Auswirkungen des Kulturgutschutzgesetzes auf unterschiedlichste praktische oder aber auch nur fiktiv denkbare Fälle fragen.
Als Bundestagsabgeordnete, als die ich auf diesem Portal agiere, sind mir dazu keine Auskünfte mit offiziellem Charakter möglich. Da Ihnen aber offensichtlich gerade an einer offiziellen Stellungnahme gelegen ist, rate ich Ihnen daher, Ihre Frage direkt an die für Kultur und Medien zuständige oberste Bundesbehörde zu richten. Diese erreichen Sie unter:
poststelle@bkm.bund.de
Mit freundlichen Grüßen,
Monika Grütters