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Monika Grütters
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Frage von Torsten B. •

Frage an Monika Grütters von Torsten B. bezüglich Kultur

Sehr geehrte Frau Grütters,

bitte erläutern sie mir die zweigeteilte Mehrwertsteuer (7 % und 19 %) für eine gedruckte Zeitung und eine digitale Zeitung.

Die gedruckte Zeitung wird mit 7 % besteuert, da sie als Kulturgut eingestuft ist und die digitale Zeitung, welche gleichzeitig im Abo bezogen wird, wird nun nicht mehr als Kulturgut eingestuft. Was ist der Inhalt denn sonst? Was ist daran anders?
Es geht um eine Zeitung nicht um ein anderes Medium! Der gemeine interessierte Bürger möchte dadurch und damit auf dem Weg zur Arbeit, der eh schon lang genug ist, an der politischen Bildung teilnehmen. Nunmehr wird ihm diese Bildung durch Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes für das digitale Produkt mit GLEICHEM Inhalt versagt, weil es nunmehr teurer wird?
Ist das nicht einfach nur eine Einnahmequelle mehr für unseren Staat? Oder warum wird zur gleichen Zeit in der EU (wir alle sind doch EU, oder?) in Frankreich der Mehrwertsteuersatz für die gleichen Produkte (z.B. Zeitungen) auf 2,1 % GESENKT?
Als mündiger Bürger verstehe ich das nicht! Würde man mir das bitte erklären, damit ich bei der nächsten Wahl auch mein Kreuz wieder an der richtigen Stelle machen kann!?

Und im Übrigen haben sie selbst am 07.05.2014 kundgetan: "Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für Bücher, Zeitungen und Zeitschriften soll auch für Hörbücher gelten. Gleiches wollen wir auf europäischer Ebene für E-Books, E-Paper und andere elektronische Informationsmedien durchsetzen".
Weiter steht im Koaltionsvertrag geschrieben (ja, der letzte ist gemeint): "Den verminderten Mehrwertsteuersatz für Bücher, Zeitungen und Zeitschriften will die Koalition beibehalten...)".
Habe ich jetzt irgendwas verpasst oder muss man sich nicht mehr an alles halten, was so beschlossen und dem Wähler verkündet wird? Ich möchte doch das nächste Mal vielleicht wählen gehen und eine adäquate Antwort könnte mich in meiner Meinungsfindung unwahrscheinlich bestärken.
Für eine klärende Antwort dieser Frage wäre ich sehr verbunden.
Grüße

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Brandis,

vielen Dank für Ihre Frage, anhand derer deutlich wird, dass Sie die aktuelle Diskussion um den Mehrwertsteuersatz für Bücher, Zeitungen und Zeitschriften sehr aufmerksam verfolgen.

Sie haben mich dabei richtig wiedergegeben. Auch ich habe als politisches Ziel formuliert, dass für gedruckte und digitale Zeitungen der gleiche - reduzierte - Mehrwertsatz gelten muss. Denn wie Sie zutreffend darstellen, ist es der Inhalt, auf den es hier ankommt, unabhängig davon, ob gedruckt oder digital. Leider sieht das hierfür maßgebliche EU-Recht - die Mehrwertsteuersystem-Richtlinie - bislang eine solche steuerrechtliche Gleichbehandlung nicht vor. Auch für mich ist dies nicht zu begründen, weshalb ich dafür arbeite, dies zu ändern. Als informierter und mündiger Bürger sind Ihnen auch die legislativen Abläufe des politischen Systems in Deutschland und auf europäischer Ebene bekannt. Gemeinsam mit meiner französischen Amtskollegin habe ich bereits im Februar 2014 eine Initiative angestoßen, damit der ermäßigte Mehrwertsteuersatz europaweit auch auf digitale Erzeugnisse Anwendung finden kann.

Vor dem Hintergrund der erst Ende Mai 2014 erfolgten Wahl zum Europäischen Parlament und der sich daran anschließenden Aufstellung der EU-Kommission ist es aus meiner Sicht nachvollziehbar, dass die zuständigen europäischen Gremien auf diesen Anstoß aus dem Februar noch nicht mit einer entsprechenden Regelung reagieren konnten.

Dass ich dieses Thema gleich zu Beginn meiner Amtszeit aufgerufen, eine gemeinsame Position mit meiner französischen Amtskollegin und übrigens auch mit dem deutschen Finanzminister gefunden habe, sollte Sie jedoch hoffentlich davon überzeugen können, dass mir dieses Thema wichtig - und die Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auch für E-Books sowie digitale Zeitungen und Zeitschriften ein echtes Anliegen ist. Deshalb werde ich die weiteren Entwicklungen auf europäischer Ebene aufmerksam beobachten und mich weiter entschlossen dafür einsetzen, dass die gemeinsame deutsche und französische Initiative zur Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auch für digitale Zeitungen und Bücher von der Kommission und dem Europäischen Parlament aufgenommen wird.

Bücher und Zeitungen sind – egal ob sie „klassisch“ oder digital konsumiert werden – wichtiger Bestandteil unseres Kulturgutes, das zu schützen mir ganz generell wichtig ist. Deshalb habe ich mir auch vorgenommen, einen Preis für unabhängige Buchhandlungen zu schaffen, um die Vielfalt des stationären Buchhandels sichtbar zu machen und zu ihrem Erhalt beizutragen. Mit einem Beitrag von rund einer Million Euro werden vom kommenden Jahr an viele exzellente Buchhandlungen in Deutschland geehrt. Denn es sind diese Buchhandlungen, die als „geistige Tankstellen“ viele Menschen erst in Berührung mit dem geschriebenen Wort bringen und sie mit dem passenden Lesestoff für die Literatur begeistern.

Mit freundlichen Grüßen,

Monika Grütters

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