Frage an Monika Grütters von Mirko P. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Grütters,
ich bin ebenfalls Polizeibeamter des Landes Berlin und beziehe mich hiermit auch auf die von Ihnen bereits beantwortete Anfrage von meiner Kollegin Sabine Geisler und möchte diese wie folgt konkretisieren.
Würden Sie und Ihre Partei sich dafür einsetzten durch eine Gesetzesinitiative eine Änderung der Verfassung anzustreben, die eine Reföderalisierung des zersplitterten Beamtenrechts ermöglicht?
Durch die bereits gravierenden Besoldungsunterschiede werden die in der Verfassung verankerten Grundrechte des Berufsbeamtentums tangiert und meiner Meinung nach auch verletzt. Diese Meinung teilen auch renommierte Verfassungsrechtler. Von einer amtsangemessenem Besoldung kann bei Unterschieden von 10 % in der Besoldung bzw. Versorgung bei demselben Statusamt nicht mehr die Rede sein. Vielmehr scheint die Alimentierung in einzelnen Bundesländern, insbesondere Berlin, verfassungswidrig zu sein.
Wie lässt sich dies rechtfertigen in einem Bundesland in dem Bundes-, (Ministerialbeamte) und Landesbeamte dieselben Rahmenbedingungen (Preissteigerung etc.) haben?
Die Entwicklung der besoldungsrechtlichen Kleinstaaterei ist nicht neu. Die Folgen wurden bereits Ende der 60er Jahre absehbar. Ist es richtig aus haushaltskonsolidierenden Gründen, die durch die Schuldenbremse in den Vordergrund gerückt werden, eine weitere Zersplitterung des Beamtenrechts mit allen Folgeerscheinungen hinzunehmen? Macht dies gerade in der Hauptstadt Sinn, wenn eine Entschuldung des Landes erst in ca. 50 Jahre zu erwarten ist? Vertreten Sie die Auffassung, dass dies eine leistungsgerechte Bezahlung der Berliner Landesbeamten ist?
Sehr geehrter Herr Prinz,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich bin allerdings nicht sicher, ob ich Sie wirklich richtig verstehe. Mit der „Reföderalisierung“ meinen Sie offenbar, die Kompetenz wieder zurück an den Bund zu übertragen?
Ich habe durchaus Verständnis für die Forderung, dass die Arbeit von Beamtinnen und Beamten vergleichbar bezahlt werden muss. Sie erlauben mir, dass ich das so vorsichtig formuliere, weil eben eine „gleiche“ Bezahlung in Anbetracht von regionalen Preisunterschieden nicht immer eine „gerechte“ Bezahlung bedeutet.
Allerdings ist die politische Realität nun einmal so, dass einer Kompetenzverschiebung auf Bundesebene alle Bundesländer zustimmen müssten. Das halte ich aktuell nicht für realistisch, denn viele Bundesländer profitieren auf die ein – oder andere Weise von der jetzigen Regelung und wären nicht ohne weiteres bereit, auf diese Vorteile zu verzichten. Zur Kompetenzabgabe gezwungen werden können die Länder indes nicht. Solange es bei allen 16 Bundesländern keine Bereitschaft für eine bundeseinheitliche Versorgung der Beamtinnen und Beamten gibt, wird der Deutsche Bundestag kaum gesetzgeberisch tätig werden können.
Deshalb könnte ich Ihnen nicht guten Gewissens raten, Ihre Hoffnung auf das Gelingen einer solchen Zuständigkeitsänderung zu setzen und möchte Ihnen auch – trotz Wahlkampf – nicht den falschen Eindruck vermitteln, dass hierüber zuvorderst im Deutschen Bundestag entschieden würde.
Ob es hierzu ein höchstrichterliches Urteil geben wird, das eine Angleichung verpflichtend macht, kann ich als Nichtjuristin nicht abschließend beurteilen. Ich bin mir aber sicher, dass sich kein Gericht erlauben würde, dem Gesetzgeber die Ordnung seiner föderalen Kompetenzen vorzuschreiben. Ein Urteil würde die Länder daher nur im bestehenden System zur Angleichung ihrer Entlohnung verpflichten können.
Deshalb und in Anbetracht der politischen Lage glaube ich eben, dass es für die Beamtinnen und Beamten zur Zeit vielversprechender ist, innerhalb des bestehenden Systems bei ihren Landesregierungen eine faire Versorgung einzufordern. Mit der Tarifgemeinschaft der Länder gibt es hier grundsätzlich ein Instrument, das diese befähigt, ihre Versorgungsregelungen zu harmonisieren.
Ich halte es auch für richtig, dass gerade die Beamtinnen und Beamten in Berlin eine derartige Perspektive erhalten, die ihre Entlohnung wieder an den Bundesdurchschnitt anpasst. Dafür setze ich mich in meiner Funktion als Erste Stellvertretende Landesvorsitzende der CDU in Berlin ein und bin deshalb auch froh, dass die Berliner CDU sich auf ihrer Klausur in Dresden im April dazu bereits bekannt hat. Wir werden in der Koalition mit der SPD weiter dafür kämpfen, diese Vorstellungen umzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen,
Monika Grütters