Frage an Monika Grütters von Dieter U. bezüglich Soziale Sicherung
Hallo,
Ihre Partei ermittelt Regelsätze u übergeht,dass Betroffene Stromkosten haben.
Frage: Hält Ihre Partei Strom für kein Existenzrecht im 21 Jahrhundert ?
Licht warmes Essen
Freue mich auf Ihre Antwort
MFG
Dieter Uhrmeister
Sehr geehrter Herr Uhrmeister,
vielen Dank für Ihre Frage. In den Regelsätzen für Leistungen nach SGB II werden auch Energiekosten berücksichtigt. Jedes Jahr werden außerdem die Regelsätze neu festgelegt. Dies geschieht auf Grundlage eines Mischindexes, der auf der jährlichen Preis- und Lohnentwicklung in unserem Land basiert. Für das Jahr 2012 wird ausgehend von dieser Berechnung der Regelsatz um 10 Euro auf 374 Euro angehoben.
Ich darf Sie abschließend darauf aufmerksam machen, dass die Ermittlung der Regelsätze durch das Ministerium für Arbeit und Soziales vorgenommen wird und nicht etwa durch die Parteien.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Grütters