(...) Natürlich kann das neue Waffenrecht nicht das "Allheilmittel" für die Bekämpfung von Jugendkriminalität sein. Allerdings können wir damit Jugendlichen den Zugang zu gefährlichen Waffen erschweren und dafür sorgen, dass das Tragen von Waffen insbesondere bei Jugendlichen nicht bagatellisiert wird. (...)
(...) Es ist nicht auszuschließen, dass beispielsweise Küchenmesser als Waffe missbraucht werden, hier gilt allerdings das Gebot der Verhältnismäßigkeit. Grundsätzlich geht von Küchenmessern nicht dasselbe Gefahrenpotential aus wie von Kampfmessern, die in erster Linie eben nicht als Haushaltshilfe oder Werkzeug gedacht sind. (...)
(...) Der Gesetzesentwurf sieht vor, das Schornsteinfeger-Monopol in Teilbereichen aufzuheben. Zu den Aufgaben, die allein ein Bezirksschornsteinfeger ausführen darf, sollen zukünftig auch Überprüfungen der Betriebs- und Brandsicherheit gehören. (...)
(...) Mir ist bewusst, dass diese Personengruppen verantwortungsvoll mit Waffen umgehen und von ihnen im Normalfall keine Gefahr für die Innere Sicherheit ausgeht. Waffen sind kein Spielzeug. Und ich frage mich, warum Jugendliche und junge Menschen Kampfmesser in der Öffentlichkeit tragen sollten. (...)
(...) Ich halte es für wichtig, dass auch in Zukunft die Messungen von qualifiziertem Fachpersonal wie Schornsteinfegern oder SHK-Handwerkern durchgeführt werden, da dies sonst zu einer Gefährdung der Brandsicherheit führen würde. (...)
(...) Ihr Einhandmesser dürfen Sie in Zukunft nur in der Hosentasche mit sich führen, wenn ein berechtigtes Interesse, also für die Berufsausübung, Brauchtumspflege oder für Sportarten, vorliegt. Das Führen für „alltägliche Tätigkeiten“ ist damit gerade nicht ausreichend. (...)