Frage an Monika Göpper von Susanne K. bezüglich Jugend
Da Kindertagespflege noch kein anerkannter Beruf ist und keine konkreten Vorgaben im SGB VIII stehen, kann jedes Jugendamt / Jugendhilfeträger seine Regeln selbst bestimmen. Vielerorts ist dies aber nicht zum Vorteil der Tagespflegepersonen, Eltern und deren Kinder. Selbstständige Kindertagespflegepersonen betreuen ihre Tageskinder überwiegend hauptberuflich bis zu 50 h wöchentlich, damit die Eltern ihrer Arbeit nachgehen können. Die Tagespflegepersonen müssen klagen, um ihre Rechte einzufordern. Durch die Selbstständigkeit erhalten sie teilweise noch nicht einmal Mindestlohn, da die Vergütungen von den Jugendämtern / Jugendhilfeträgern festgelegt werden. Welche weiteren Vorstellungen hat Ihre Partei, um die Kindertagespflege als gesetzlich anerkannte Betreuungsform zu stärken?