Frage an Monika Göpper von Kirstin B. bezüglich Jugend
Sehr geehrte Frau Göpper,
seit 18 Jahren bin ich als Tagesmutter in Malchow tätig.
Kindertagespflege soll individuell und flexibel sein, aber die Rahmenbedingungen stimmen nicht. So ist es beispielsweise ein großes Problem, wenn ich durch Krankheit ausfalle, die Eltern aber eine Betreuung brauchen. Für die Organisation und Vergütung einer Vertretung ist das Jugendamt zuständig (§ 23 Abs.4 SGB VIII). Dies wird aber durch das Jugendamt abgelehnt. Auf Grund geringer Vergütung, kann ich es mir nicht leisten, eine Vertretungskraft zu bezahlen.
Nach § 5 SGB VIII haben Eltern das Wunsch- und Wahlrecht. Sie sollen zwischen verschiedenen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger wählen können. Für über 3-jährige Kinder ist dies allerdings eingeschränkt, da sie vorrangig an Kitas vermittelt werden.
Was möchten Sie und Ihre Partei für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Kindertagespflege tun und wie können Sie die Wahlfreiheit der Eltern stärken?
Mit freundlichen Grüßen
K. B.
Sehr geehrte Frau B.,
So wie sie die persönliche Situation schildern, scheint es ein Problem mit dem Jugendamt zu geben. Ich werde die Thematik aufnehmen und
mit unserer Kreistagsfraktion beraten. Hierzu können Sie mich auch gerne persönlich kontaktieren.
Die Wahlfreiheit der Eltern hängt sicher auch von den gemachten Angeboten ab. Diese Angebote gibt es unzureichend, da es auch an entsprechendem Personal mangelt. Dazu müssen Quantität und Qualität der Erzieher*innen verbessert werden. Auch mit einer besseren Vergütung muss der Beruf attraktiver gemacht werden. Dazu will BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN entsprechende Mittel bereitstellen, um solche Verbesserungen, die sich dann auch in der Vielefalt der Angebote niederschlägt, zu erreichen.
Mit freundlichem Gruß
Monika Göpper