Frage an Monika Düker von Barbara H. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrter Frau Monika Düker,
ich beziehe mich auf den Entwurf (Drucksache 16/3639) http://kurzlink.de/Druck3639 der wohl demnächst in Abstimmung gebracht werden soll.
Hiernach ist geplant die sogenannte Opt Out Möglichkeit der Arbeitszeit für Feuerwehrleute erneut (nach 2006 und 2010) bis 2016 zu verlängern.
Hierzu möchte ich Sie auf folgende Stellungnahme der Deutschen Feuerwehr Gewerkschaft hinweisen: http://kurzlink.de/OptOutNRW die auch meiner Auffassung, gerade in Bezug des Mindestlohen, entspricht. Ich würde mich sehr freuen wenn Sie sich näher mit diesem Thema beschäftigen würden.
Frage: Wie stehen Sie zu dieser Problematik?
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Heinrichs
Sehr geehrte Frau Heinrichs,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Opt-Out Regelung vom 3. Oktober 2013.
Das Gesetz über die Gewährung einer Zulage für freiwillige, erhöhte wöchentliche Regelarbeitszeit im feuerwehrtechnischen Dienst ermöglicht es Feuerwehrleuten, die freiwillig mehr arbeiten, eine Zulage entsprechend des Gesetzes zu erhalten. Die Rechtsgrundlage für die Zahlung der Zulage wurde zunächst bis Ende 2010, dann bis Ende 2013 befristet. Hintergrund dieser sogenannten Opt-Out-Zulage ist die EU-Vorgabe zur Reduzierung der Wochenarbeitszeit im Feuerwehrdienst von ehemals 54 auf 48 Stunden. Der dadurch entstandene Personalmehrbedarf soll schrittweise durch zusätzliche Einstellungen in den Kommunen gedeckt werden. Für die Überbrückung des Zeitraums mit Personalmangel, werden für die vorhandenen Feuerwehrleute freiwillige Mehrarbeit und die Zahlung der Zulage ermöglicht.
Unser ursprünglich angestrebtes Ziel, die Opt-Out Regelung bis zum Ende 2013 auslaufen zu lassen, kann leider nicht erreicht werden. Denn in vielen Kommunen konnten die zur Kompensation zu schaffenden Planstellen aus finanziellen Gründen noch nicht eingerichtet und / oder aufgrund von Bewerberinnen- und Bewerbermangel nicht besetzt werden. Um den Kommunen die Möglichkeit zu geben, dies zeitlich realistisch umsetzen zu können, ist eine letztmalige Verlängerung bis Ende 2016 vorgesehen. Damit haben die Kommunen die Möglichkeit, gegebenenfalls notwendiges zusätzliches Personal auszuwählen und einzustellen. Danach ist keine weitere Verlängerung des Gesetzes mehr vorgesehen. Es ist vorgesehen, dass das Ministerium für Inneres und Kommunales den Übergangsprozess eng begleiten und sich jährlich über die Entwicklungen in den Kommunen berichten lassen wird.
Im Interesse des Feuerschutzes soll daher eine letztmalige Weitergewährung der Zulage für freiwillige Mehrarbeit befristet ermöglicht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Düker, MdL