Die jetzige Landesregierung plant ein Abschiebegewahrsam in der Nähe des Düsseldorfer Flughafens. Wollen Sie diese Pläne fortführen oder setzen Sie sich dagegen ein?
Hallo und danke für die Anfrage. Abschiebungshaft, Ausreisegewahrsam und ergänzende Vorbereitungshaft sind in §§ 62, 62a, 62b und 62c Aufenthaltsgesetz geregelt. Das bedeutet, wenn es eine richterliche Anordnung dazu gibt muss das Land diese auch vollziehen und entsprechende Hafträume, die nach EU-Recht getrennt von der allgemeinen Strafhaft vorgehalten werden müssen, zur Verfügung stellen. Einen Spielraum zum nicht vollziehen von richterlichen Anordnungen gibt es im Rechtsstaat nicht. Das Land hat daher nur auf die Durchführung der Abschiebungshaft bzw. des Ausreisegewahrsams Einfluss. Daher haben wir in der Zeit, als wir mit der SPD in NRW regierten (2010 bis 2017) ein Abschiebungshaftgesetz auf den Weg gebracht, das alle rechtlichen Spielräume für eine humanitäre Unterbringung ausnutzte. Dieses Gesetz wurde dann mit der Regierungsübernahme von CDU und FDP geändert und die Haftbedingungen verschärft. Das heißt für die landespolitischen Einflussmöglichkeiten ist es nicht relevant wo die Haft bzw. der Gewahrsam vollzogen wird sondern wie. Da die Anreisewege von der bestehenden Abschiebungshaftanstalt in Büren zum Flughafen Düsseldorf sehr lang sind, muss abgewogen werden, welcher Standort am ehesten geeignet ist und ob die Anzahl der aktuell Inhaftierten zusätzliche Haftplätze nötig macht. Das kann ich leider nicht beurteilen, da ich nicht auf dem aktuellen Stand der Entwicklung der Haftzahlen bin. All diese Aspekte müssen bei der Standortwahl berücksichtigt werden und es muss selbstverständlich eine qualifizierte Betreuung der Inhaftierten gewährleistet sein.
Grundsätzlich bin ich der Auffassung, dass es eine Inhaftierung nur zum Zwecke der Abschiebung in einem Rechtsstaat gar nicht geben dürfte - allenfalls als ultima ratio unter sehr engen Voraussetzungen. Aber für diese Position gab es und gibt es keine politische Mehrheit.