Frage an Monika Düker von Olga F. bezüglich Recht
Sehr geehrter Frau Düker,
Das JVEG für Übersetzer und Dolmetscher soll im kommenden Jahr novelliert werden. Geplant sind gravierende Einschnitte bei der Bezahlung von Übersetzern (die oberste Stufe wird ersatzlos gestrichen, der mittlere Satz soll von 1,85 EUR auf 1,56 EUR gekürzt werden).
Die letzte Honoraranpassung wurde im Jahr 2004 vorgenommen, nun steht die nächste Anpassung vor, die nicht nur die Inflationsrate für den vergangenen Zeitraum seit 2004, sondern auch die zu erwartende Inflation für die kommenden zehn Jahre berücksichtigen soll.
Der aktuelle Grundhonorarsatz i.H.v. 1,25 Euro stellte bereits 2004 eine Honorarkürzung um 20-25 % dar. Laut Statistischem Bundesamt sind die Lebenshaltungskosten seit 2004 um 19 % gestiegen, diese steigen pro Jahr um ca. 3%.
Folglich wäre eine vom Justizministerium geplante Kürzung der Übersetzerhonorare völlig unverhältnismäßig und unzumutbar.
Die Honorare haben sich seit 1994 nur nach unten bewegt, dies trotz gestiegener Lebenshaltungskosten. Die im Entwurf vorgesehene Honorarkürzung geht mit der allgemeinen Teuerung auseinander.
Ich kenne viele Kollegen, die zum niedrigen Stundensatz von 55€ netto bei Justizorganen nicht dolmetschen wollen, weil sie in der freien Wirtschaft deutlich mehr verdienen. Der Kräftemangel führt jetzt schon dazu, dass die Gerichte über diverse Übersetzungsagenturen zweifelhafte Sprachmittler ohne entsprechende Qualifikationen ansprechen. Ohne rechtssichere Übersetzungen kann keine funktionierende Rechtspflege sichergestellt werden.
Der Gesetzentwurf sieht des Weiteren einen Abschlag zu Lasten der Übersetzer vor. Für andere Personengruppen im Dienste der Rechtspflege (z. B. Rechtsanwälte) werden hingegen keine Abschläge vorgesehen.
Es darf nicht sein, dass eine unangemessene Entscheidung bezüglich der Übersetzer- und Dolmetschervergütung getroffen wird, die unseren Lebensstandard für die nächsten zehn Jahre weiter gefährdet.
Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung!
MfG,
Olga Fin