Frage an Monika Düker von Frank H. bezüglich Umwelt
Sehr geehrte Frau Düker,
wenn in einer Stadt in NRW wie die meine Rheine an der Ems ein Fluss fließt, muss sich die Kommune mit der Hochwassersicherung beschäftigen. Wenn man nun entscheidet sich damit zu beschäftigen und während des Verfahrens die Bürgermeisterin in das Überschwemmungsgebiet umzieht, weiterhin als Behördenleiterin den Vorgang bearbeitet und dann bei der entscheidenden Abstimmung im Rat dort eine Wohnung bezogen hat, darf die Bürgermeisterin der Gemeindeordnung an der Anstimmung teilnehmen ? Darf die Bürgermeisterin den Vorgang überhaupt weiter bearbeitet ? Wie sehen Sie Frage ?
Sehr geehrter Herr Hemelt,
Die Hochwassersicherung ist aus Sicht der Grünen eine wichtige Aufgabe der Kommunen. Die konkrete Situation in Rheine kenne ich nicht, daher bitte ich um Verständnis, wenn ich dazu keine Aussagen treffen kann. Zuständig ist hier die Kommune selbst (Stadtrat) und die Kommunalaufsicht (Kreis Steinfurt). Da ich den konkreten Sachverhalt nicht kenne, kann ich eine rechtliche Beurteilung, ob die Bürgermeisterin an der Abstimmung teilnehmen durfte, nicht abgeben. Die Kommunalaufsicht ist hier die richtige Stelle zur Überprüfung der Angelegenheit.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Düker