Frage an Monika Düker von Matthias M. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Monika Düker,
Sie haben am 13. Juli 2009 die Fluglaternenverordnung mit erlassen. In § 2 sehen Sie die Möglichkeit von Ausnahmen vor. Bei der Beantragung einer AG gemäß §2 stößt man auf Schwierigkeiten bei den zuständigen Behörden, welche m.E. auf Grund von fehlenden Handlungsleitlinien und emotionalen Bedenken, von Halbwissen, fehlerhaften Globaleinschätzungen und pauschalierten Pressemeldungen, von verschieden Verbänden, hervorgerufen werden.
Unstrittig ist sicherlich, dass eine ordnungsgemäße Anwendung, geprüfter Produkte bei einer Vielzahl von Menschen sehr viel Freude spenden kann.
So tragisch der Unfall mit Todesfolge, in Siegen Pfingsten 2009 ist, sollte hier sachdienlich nach den Ursachen gesucht werden. Auch wenn zwischenzeitlich eine Anklageschrift beim LG Siegen vorliegt, vertraue ich, der zuständigen Staatsanwaltschaft, dass diese zu einer objektiven Bewertung kommt. Bei allen mir bekannten Schäden, durch derartige Produkte, lag der Grund in bekannter mangelnder Produktqualität. Hier hätte der Gesetzgeber frühzeitig bundesweit eingreifen müssen und die Händler noch einmal zu ihrer Produkthaftung erinnern sollen.
Meine Frage:
Sollte nicht gemeinsam mit dem Institut der Feuerwehr NRW, Handlungsleitlinien zur Anwendung des §2 erstellt werden, um den Ortspolizeibehörden und den Antragstellern die Arbeit zu erleichtern und unnötigen Frusts nicht erst aufkommen zu lassen?
Meiner Unterstützung, mit jahrelanger Erfahrung bei der Anwendung von werksgeprüften Fluglaternen, können Sie sicher sein.
Gern höre ich von Ihnen
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Malok
PS: Auch dies waren tragische Unfälle. www.n-tv.de
Sehr geehrter Herr Malok,
Danke für Ihre mail und vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Meinung. Zunächst eine Richtigstellung: Die von Ihnen angesprochene Ordnungsbehördliche Verordnung wurde nicht vom Landtag erlassen, sondern vom Innenminister. Ich persönlich war daher nicht daran beteiligt. Ihre Einschätzung, dass die Behörden vor Ort mit möglichen Ausnahmen vom Fluglaternenverbot noch "unsicher" sind, kann ich nachvollziehen. Auch weil die Verordnung neu ist. Ich werde Ihren Vorschlag aufgreifen, gemeinsam mit Expertinnen und Experten, auch der Feuerwehr, gewisse Kriterien zu entwickeln, die eine Ausnahme für ein Verbot im Sinne des § 2 der VO darstellen können und dem Innenministerium unterbreiten. Auch werde ich nachhören, welche Rückmeldungen es bisher seit Bestehen des Verbots gibt.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Düker, MdL