Frage an Mohammad-Ali Behboudi von Torsten K. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Behboudi,
in Oberhausen, wie auch in anderen Städten des Landes, regt sich Widerstand gegen starre Auslegungen des Erlasses zur Offenen Ganztagsschule. Wie ist ihre Position hierzu?
- Welche Qualität hat die Förderung in der OGS?
- Ist Förderung durch die Eltern vor 15:00 ausgeschlossen?
- Müssen Vereine (Sport) und private Bildungseinrichtungen (Musik) sich auf die Zeit nach 15:00 focusieren?
- Wie bewerten Sie die Regelung bezüglich Grundgesetzes Artikel 6(2)?
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie?
Mit freundlichem Gruß
Torsten Kleinblotekamp
Sehr geehrter Herr Kleinblotekamp,
vielen Dank für Ihre Fragen an mich und hier sind meine Antworten:
Die verpflichtende Teilnahme von Kindern am offenen Ganztag und die flexiblen bzw. nicht flexiblen Abholzeiten haben in den letzten Monaten für viel Diskussion, zum Teil heftigen Debatten und Unmut bei einigen betroffenen Eltern geführt. Ursache hierfür sind unterschiedliche Einschätzungen über den Auftrag des offenen Ganztags und den Möglichkeiten seiner Ausgestaltung.
Der offene Ganztag hat in erster Linie einen Bildungsauftrag und erst in zweiter Linie eine Betreuungsfunktion für die Kinder. Er soll Kompetenzen vermitteln, für die im ,normalen´ Lehrplan wenig Platz ist, die aber für die Entwicklung von Kindern wichtig sind. Wie bei allen Bildungsangeboten ist eine regelmäßige Teilnahme daher unabdingbar. Zusätzlicher Bestandteil sei das gemeinsame Mittagessen und die Hausaufgabenbetreuung, welche eine freie Gestaltung der Zeit nach dem offenen Ganztag möglich machen würden.
Wenn von Bildungsauftrag gesprochen würde, sei damit eine bildende und hochwertige Gestaltung der verbleibenden Zeit gemeint. Diese Zeit wird von der Schule und dem gegebenenfalls beauftragten Träger gestaltet. Diese sind verantwortlich für die Inhalte und die Qualität. Eltern können über die Schulkonferenz Einfluss auf das Geschehen nehmen. Eine Diskussion über die Qualität des Angebotes ist hierbei unabdingbar."
Wichtig ist ein flexibles Angebot für Eltern, die lediglich eine Übermittagbetreuung brauchen.
Das Land stellt für diese Betreuungsform eine Pauschale zur Verfügung, die von den Schulen für eine feste bis 13-Uhr-Betreuung eingesetzt werden kann. Auch hier ist es Sache der jeweiligen Schulkonferenz, ein solches Konzept an der Schule zu etablieren."
Dies stelle aber keine "mal so -- mal so"-Lösung dar. Eltern müssten sich für jedes Schuljahr für die Übermittagbetreuung oder den offenen Ganztag entscheiden. Beide Konzepte würden Sinn machen und hätten ein unterschiedliches Anliegen: Bei dem einen Angebot ausschließlich Betreuung, bis die Eltern das Kind abholen, bei dem anderen Bildungsauftrag mit klarem Konzept und Teilnahmeverpflichtung.
Dies stelle nicht infrage, dass Ausnahmen möglich seien. Ausnahmefällen wie z.B. Familienfeiern oder Arztbesuche kann, wie auch bisher, durch Ausnahmeregelungen Rechnung getragen werden.
Ich bin überzeugt, dass der Bildungsauftrag der offenen Ganztagsschule mit zunehmender Diskussion zwischen LehrerInnen, Eltern und Trägern immer mehr im Mittelpunkt stehen und immer mehr optimiert und nachgefragt wird. Seine Aufwertung wird immer mehr Eltern überzeugen, dass das Wohl und die Förderung ihrer Kinder in der Ganztagsschule sehr gut gewährleistet ist." Dies sei kein Widerspruch zu der Förderung, die Eltern ihren Kindern in der eigenen Familie zukommen lassen. Es sei ein Angebot, das neben den anderen Fördermöglichkeiten Sinn mache.
Mit freundlichen Grüßen
Mohammad-Ali Behboudi