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Mirco Dragowski
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Frage von Ben T. •

Frage an Mirco Dragowski von Ben T. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Dragowski,

das Stadtbild Ihres Wahlkreises besonders im Schöneberger Dreieck ist von vielen teilweise traditionellen Kneipen geprägt. Da die Gesetzgebung im Bereich des Gaststättenrechts nach der Föderalismus in Länderkompetenz übergeht und sie als Volksvertreter im Abgeordnetenhaus Verantwortung übernehmen wollen, interessiert mich, welche Position Sie zum aktuell hauptsächlich auf bundespolitischer Ebene diskutierten Rauchverbot eingenommen haben.

Wenn Sie ein Rauchverbot grundsätzlich sinnvoll finden...
1) Auf welche Lokalitäten (Bars, Restaurants, Kneipen, Clubs) soll sich ein Rauchverbot erstrecken?
2) Würden Sie ein Rauchverbot aus gesundheitspolitischen oder eher aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen begrüßen? Oder beides?
3) Welchen Zeitrahmen peilen Sie bis zum Inkrafttreten einer entsprechenden gesetzlichen Maßnahme an?

Und schließlich: Ist die freiwillige Vereinbarung des Bundesgesundheitsministeriums mit dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband, bis zum März 2008 (!) 90% der Lokale mit 50% Nichtraucherplätzen einzurichten angesichts umfassender Rauchverbote in anderen europäischen Ländern wie Italien und Irland nicht ein Witz und Beispiel für eine Lobbyrepublik?

Über eine Beantwortung der Fragen würde ich mich sehr freuen

Mit freundlichen Grüßen

Ben Titze

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Titze,

Ich bin gegen ein generelles Rauchverbot in Gaststätten. Die Gaststättenbetreiber sollen hier entscheiden, ob sie in ihrer Gaststätte ein Rauchverbot verhängen. Der Gast kann mit den Füssen abstimmen, ob er/sie in eine Gaststätte mit oder ohne Rauchverbot geht.

Aus Sicht der Gaststättenbetreiber ist diese Frage auch sehr schwierig: angesichts der wirtschaftlichen Situation bleiben auch Gäste aus. Warum sollten Raucher noch in Gaststätten gehen, wenn der Tabakgenuss nach dem Essen oder zum Bier untersagt wird ? Die Entscheidung müssen die Gaststättenbetreiber treffen.

Freiwillige Vereinbarungen zwischen dem Staat und der Wirtschaft sind weniger Beispiele für eine Lobbyrepublik als vielmehr Beispiele für einen angemessenen Interessenausgleich der Beteiligten. Freiwillige Vereinbarung ja!, staatliches Verbot nein!

Freundliche Grüße eines Nichtrauchers

Mirco Dragowski