Frage an Mikey Kleinert von Renate M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Kleinert!
Finden Sie es in Ordnung, dass man als mündiger und verantwortungbewusster Bürger keine Wahlfreiheit in einer Mietwohung bei den Rauchmeldern hat?
Ich werde den Rauchmelder schon aus eigenem Interesse nicht abhängen oder zustellen und somit die Alarmfunktion bei Raucheintritt gefährden. Deshalb möchte ich nicht, dass aus meinen Zimmern alle 7 Minuten, 24 Std. tgl., 365 Tage im Jahr per Funk ein Zustandstelegramm an den Messdienstleister gesendet wird.
Finden Sie es richtig, dass Mieter reihenweise verklagt werden, die eine Wahlfreiheit bei den Rauchmeldern haben möchten und einen Funkrauchwarnmelder aus verschiedenen Gründen nicht akzeptieren?
Sollte es nach Ihrer Meinung auch Zwang zum Smarthome geben?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
R. M.
Sehr geehrte Frau M.,
ich teile Ihre Meinung nicht komplett. Ich finde es in Ordnung, dass
auch mündige und verantwortungsbewusste Bürger*innen keine Wahlfreiheit
haben, ob es in einer Mietwohnung einen Rauchmelder gibt. Nur weil
Rauchmelder im eigenen Interesse in der Wohnung hängen, heißt nicht,
dass die Menschen es auch tun. Es gibt viele Sachen, die im eigenen
Interesse liegen würden und dennoch nicht getan werden. Bei Rauchmeldern
liegt es aber nicht nur in Ihrem Interesse, sondern auch im Interesse
Ihrer Nachbar*innen und des/r Vermieter*in. Auch deren Interessen sind
schützenswert.
Ich bin ganz bei Ihnen, dass es eine Wahlfreiheit bezüglich der Wahl des
Rauchmelders geben soll, solange sie ihre Aufgaben erfüllen.
Dementsprechend finde ich es nicht richtig, dass reihenweise
Mieter*innen verklagt werden, wenn sie gerne einen anderen Rauchmelder
haben wollen. Es sollte auch keinen Zwang zum Smarthome geben.
Mit freundlichen Grüßen
Mikey Kleinert