Frage von Randy Nel G. • 16.11.2007
Antwort ausstehend von Michaela Noll CDU
Sehr geehrter Herr Kluck,
(...) Die sogenannte Vorratsdatenspeicherung ist ein solches Ermittlungsinstrument, das für die wirksame Aufklärung gerade schwerer Straftaten unabdingbar ist. In der Diskussion hierüber wird vielfach übersehen, dass bereits nach der gegenwärtigen Rechtslage Telekommunikationsunternehmen Verbindungsdaten (Verkehrsdaten) zu Abrechnungszwecken speichern dürfen. (...)
(...) Die Betroffenheit von Frauen durch körperliche Gewalt zu bagatellisieren, widerspricht jedenfalls der Tatsache, dass jede fünfte in Deutschland lebende Frau in ihrem Erwachsenenleben mindestens einmal körperliche oder sexuelle Gewalt mit Verletzungsfolgen erlebt hat. (...)