Frage an Michaela Noll von Christoph R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Noll,
ich habe die von ihnen verfasste Pressemitteilung vom 27.05.2009 gelesen. Ebenso habe ich Stellungnahmen (eco, DIHK, BITKOM, wissenschaftlicher Dienst des Bundestages) gelesen. Mir erschließt sich nicht, wie sie im o.g. Schreiben eine Zustimmung ableiten. Ich habe dazu Fragen:
Der erste Absatz ihrer Presseerklärung sagt aus, dass es das grundsätzlich Ziel von der Frau Ministerin v.d. Leyen sei, den Zugriff „…auf ausländischen Servern…“ zu erschweren und das dieses bestätigt wurde. Der Gesetzentwurf sieht keine Einschränkung auf ausländische Seiten vor. Einige Stellungnahmen verweisen darauf, dass einzig Sperrungen von im Ausland gehosteten Seiten sinnvoll wäre.
1. Bitte erklären sie, wie aus einer deutlichen Einschränkung des Wirkungsbereiches eine Bestätigung erwächst. Bitte erläutern sie, warum die massive Kritik des BITKOM keinen Einfluss auf die Bewertung der Anhörung hat.
Der Bericht des BITCOM beschreibt die angestrebten Sperren als "...allenfalls einen flankierenden, in seiner Wirksamkeit beschränkten Beitrag zur Bekämpfung der Verbreitung von kinderpornographischen Inhalten...". Ihre Presseerklärung spricht von "...ist eine sinnvolle zusätzliche Präventionsmaßnahme zur Bekämpfung der Kinderpornographie...".
2. Bitte erläutern sie mir, wie aus "Bekämpfung der >Verbreitung< von Kinderpornographie" eine "Bekämpfung von Kinderpornographie" wird. Da es sich nur um zusätzliche Maßnahmen handeln kann, erläutern sie bitte, wie die Regierung dem eigentlichen Missbrauch, besonders im familiären Umfeld entgegenwirken will.
Über die Wochen haben sich bei mir weit mehr Fragen gesammelt, als ich hier stellen kann und darf. Aus diesem Grund belasse ich es bei diesen wenigen. Ich möchte abschließend sagen, dass mich die Art, wie diese Thematik von Seiten der Regierung gehandhabt wird, entsetzt. Und ich nehme die mir näher stehende Fraktion da nicht aus.
Mit freundlichem Gruß
C. Ripcke
Sehr geehrter Herr Ripcke,
Sie haben mir vor einiger Zeit eine Anfrage zum Themenkomplex "access-blocking" gestellt.
Seit das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen in der politischen Diskussion steht, erreichen uns hierzu zahlreiche Anfragen. Aufgrund der begrenzten Kapazitäten und auch anderen zu betreuenden Themenfeldern in meinem Abgeordnetenbüro, ist es mir leider nicht möglich, alle Anfragen umgehend zu beantworten.
Mir war es wichtig, die öffentliche Anhörung des Wirtschaftsausschuss zum besagtem Themenkomplex Anfang Juni abzuwarten, um in meiner Antwort den aktuellen Austausch mit den Experten berücksichtigen zu können. Die Beratungen des Gesetzentwurfes setzen sich nun in den zuständigen Ausschüssen fort.
So schnell es mir möglich ist, werde ich Ihnen eine Antwort zukommen lassen. Bis dahin bitte ich Sie um ein wenig Geduld und Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Michaela Noll, MdB
Sehr geehrter Herr Ripcke,
wie Ihnen bereits meine Kollegin Frau Dr. Krogmann mitgeteilt hat, sind die Beratungen zum Gesetzentwurf "Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" in vollem Gange. Die Anhörung des Wirtschaftsausschusses hat uns einen intensiven Austausch mit den Experten ermöglicht. Selbstverständlich fließen die Ergebnisse der kritischen Diskussion des Gesetzentwurfes nun in die weiteren Beratungen mit ein. Auch ich sehe Optimierungsbedarf.
Sie sprechen explizit BITKOM an. Wie BITKOM haben einzelne Provider mir gegenüber in Gesprächen insbesondere ihre Bedenken hinsichtlich der Speicherung personenbezogener Daten geäußert. Diese Bedenken teile ich ausdrücklich. Daher habe ich immer wieder darauf gedrängt, dass eine Nutzung erlangter personenbezogener Daten zur Strafverfolgung ausgeschlossen wird (vgl. Artikel 1, Nr.1, Abs. 5, S.2). Ebenso werde ich eine Ausweitung des Access-Blocking auf andere Inhalte als Kinderpornographie nicht befürworten. Für die dahinter stehende Sorge vor Zensur, wie sie von Seiten der Provider und vielen Bürgern geäußert wurde, habe ich Verständnis. Auch ich möchte kein "Zensur-Einfallstor" schaffen. Daher fordere ich eine entsprechende Klarstellung des Gesetzeswortlauts.
Klarstellungsbedarf besteht auch hinsichtlich des Durchgriffs auf ausländische Server. Wir bleiben bei dem Grundsatz "Löschen vor Sperren". In Bezug auf inländische Server ist dies gegeben. Hier verfügen wir über die polizeilichen Mittel, um solche Inhalte zu löschen. In der Regel reagieren die Host-Provider allerdings sofort auf Hinweise zu kinderpornographischen Inhalten und nehmen diese umgehend freiwillig aus dem Netz. Erhält das Bundeskriminalamt Kenntnis von einer Seite, die kinderpornographische Inhalte enthält und auf einem ausländischen Server liegt, kann es nicht einfach in einen fremden Hoheitsbereich eingreifen. Es informiert die zuständigen Stellen, denen es nun obliegt, die erforderlichen Schritte zu unternehmen. Das alles benötigt Zeit. Daher ist aus unserer Sicht in diesen Fällen das "Stopp-Schild" das praktikabelste Vorgehen.
Access-Blocking ist als zusätzliche präventive Maßnahme gedacht, um den Kampf gegen Kinderpornographie im Internet wirksamer zu führen. Es soll keine anderen Strategien und Maßnahmen ersetzen, sondern als Bestandteil des Gesamtkonzeptes Wirkung entfalten. Bereits seit Anfang der 90er Jahre sind zahlreiche Maßnahmen ergriffen worden, um wirksam gegen Verbreitung, Erwerb und Besitz von kinderpornografischen Angeboten vorzugehen. So wird das Bundesfamilienministerium z. B. die Fortschreibung des "Aktionsplans der Bundesregierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung" initiieren und damit Maßnahmen umsetzen, die in der Nachfolge des III. Weltkongresses gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern und Heranwachsenden im vergangenen November entwickelt werden. Zum 30. Juni wird das Bundesfamilienministerium zur Europäischen Nachfolgekonferenz des III. Weltkongresses nach Berlin einladen. Der Kampf gegen Kinderpornografie wird eines der Schwerpunktthemen sein. Des Weiteren wurde etwa das Präventionsprogramm "Hinsehen. Handel. Helfen!" ins Leben gerufen, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch zu verbessern. Ziel dieser Initiative ist es, die den strafrechtlichen Schutz von Kindern und Jugendlichen weiterzuentwickeln, Prävention und Opferschutz zu stärken, die internationale Strafverfolgung sicherzustellen sowie die Hilfs- und Beratungsangebote besser zu vernetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Michaela Noll, MdB