Frage von Maik S. • 24.09.2009
Antwort ausstehend von Michaela Engelmeier SPD
(...) Der Krankenversicherungsbeitrag höher Verdienender findet durch die jährlich an die wirtschaftliche Entwicklung angepasste Beitragsbemessungsgrenze (2009: 3.675 Euro monatlich) seine Begrenzung. Eine erhebliche Erhöhung oder die Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze könnte dazu führen, dass der Wert der in Anspruch genommenen Leistung ggf. nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zur Höhe der Beitragsleistung stehen würde. (...)