Welche Position vertreten Sie in der Diskussion um eine mögliche Impfpflicht gegen SARS CoV2 (allgemein oder für bestimmte Berufszweige)?
Wie beurteilen Sie die Berechtigung der bereits eingeleiteten Regelungen, welche erklärter Maßen Menschen dazu bringen sollen, sich für eine Impfung zu entscheiden und damit de facto als indirekter Impfzwang wirken, spätestens wenn die vorgeschriebenen die Antigen-Schnelltests von den Bürgern selber zu bezahlen sind? Halten Sie es für verfassungsgemäß, die Gültigkeit der Grundrechte für eine Personengruppe (Nicht Geimpfte) vom Impfstatus bzw. von der nötigen Finanzkraft zur Finanzierung von Antigen-Schnelltests abhängig zu machen? Wie beurteilen Sie die z.B. in Hamburg rechtlich ermöglichte „2G-Regelung“, welche -auf privatrechtlicher Grundlage- nicht Geimpfte von Teilen des öffentlichen Lebens ausschließt?
Sehen Sie sich in der Lage, diejenigen Bürger in ihren Belangen und Nöten politisch zu vertreten, die sich gegen eine Impfung gegen SARS CoV2 entscheiden?
Lieber Herr M.
vielen Dank für Ihre Frage.
Ich setze weiterhin auf Aufklärung und dass wir Menschen dazu aufrufen, sich impfen zu lassen. Ich halte die 2G-Regelung für zielführend, um die Pandemie soweit in den Griff zu bekommen, dass wir mit ihr umgehen können, ohne unser Gesundheitssystem zu überlasten.
Eine Impfpflicht ist nicht das richtige Mittel, um die Impfquote zu erhöhen. Eine höhere Impfquote benötigen wir aber, um einen gewissen Alltag wieder einkehren lassen zu können. Eine mit den Ländern gemeinsam abgestimmte Informationskampagne kann hier helfen. Es geht um sachbasierte Informationen zur Impfung, die endlich alle erreichen sollen, um die Verunsicherungen zu nehmen und Falschinformationen richtig zu stellen. Diese Angebote müssen alle, somit auch in verschiedenen Sprachen, erreichen. Die Nutzung aller Kanäle zur Ansprache sehe ich hierbei selbstverständlich.
Herzliche Grüße
Michaela Colletti