Frage an Michael Wegner von Jürgen K. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrter Herr Dr. Wegner,
mich würde interessieren wer dafür zuständig ist, bzw. wer der Telekom die Genhmeigung erteilt hat, in Berlin ca. 18.000 Schaltschränke für neue Kommunikationsmöglichkeiten aufzustellen.
Diese großen Schränken verunstalten das Straßenbild. Hat denn keiner daran gedacht, dass dies potentielle Flächen für Sprayer sind? Fast jeder Kasten ist mit Grafitti beschmiert und niemand entfernt die Schmierereien.
Wenn der Telekom dies genehmigt wird, sollte man sie doch auch dazu verpflichten, die Schränke regelmäßig zu säubern.
Obwohl ich der Meinung bin, dass in der heutigen Zeit eine bessere Lösung gefunden werden könnte (z.B. unterirdische Schächte).
Leider ist jetzt nichts mehr rückgängig zu machen aber vielleicht könnte die Telekom wenigstens zur Säuberung verpflichtet werden.
Ich bin gespannt auf Ihre Antwort und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jürgen Kuke
Sehr geehrter Herr Kuke,
bei den grauen Kästen handelt es sich um Schaltschränke der Telekommunikation, die von der T-Com im Rahmen Ihres T-High Speed Netzes in ganz Deutschland errichtet werden. Begonnen hat die Aktion in den zehn Veranstaltungsorten der Fußballweltmeisterschaft und damit auch in Berlin, wir insgesamt ca. 10.500 Schaltschränke ausgetauscht oder ganz neu errichtet werden. Das Projekt wird nun flächendeckend auf die Republik ausgeweitet.
Das Telekommunikationsrecht basiert auf Bundesrecht. Das Telekommunikationsgesetz (vom 22.06.2004 –Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 29 Seite1190) bevollmächtigt den Bund öffentliche Verkehrswege für Telekommunikationslinien (dazu zählen unter anderem auch die Schaltschränke) zu nutzen, soweit dadurch nicht der Widmungszweck des Verkehrsweges dauernd beschränkt wird. Der Bund überträgt seine Rechte durch die Regulierungsbehörde auf die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze. Diese müssen vor Errichtung ihrer Anlagen die Zustimmung der Wegebaulastträger des Verkehrsweges einholen. Im konkreten Fall ist das hier das Straßenbauamt Reinickendorf. Nach dem Gesetz darf der Wegebaulastträger durch Nebenbestimmungen nur die Art und Weise der Errichtung der Telekommunikationslinie, sowie die dabei zu beachtenden Regeln der Technik, der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, die im Bereich des jeweiligen Wegebaulastträgers übliche Dokumentation der Lage der Telekommunikationslinie nach geographischen Koordinaten und die Verkehrssicherungspflichten regeln. Eine Einbeziehung oder Anhörung von Anliegern ist im Gesetz nicht vorgesehen.
Die neuen Schaltschränke sind wegen der Anbindungspunkte an das unterirdische Kabelnetz immer an bereits vorhandenen Kabelnetzen und Standorten von Schaltschränken zu errichten, wobei in der Regel angestrebt wird vorhandene kleinere Anlagen in die neuen Aufbauten zu integrieren, so dass anschließend nur noch der größere Schrank vor Ort verbleibt. Diese lässt sich jedoch wegen technischer Besonderheiten einzelner Standorte nicht immer so umsetzen. Die Qualität der ordnungsgemäßen Oberflächenwiederherstellung wird sowohl von der durch die T-Com beauftragten Bauleitung überwacht, als auch anschließend im Rahmen einer Abnahme durch das Straßenbauamt begutachtet. Erst nach der Abnahme liegt die Verantwortung für die Wiederhergestellte Oberfläche beim Straßenbauamt.
Was das äußere Erscheinungsbild des Schaltschrankes anbelangt kann ich Ihnen mitteilen, dass die T-Com vertraglich dazu verpflichtet ist, die Schaltschränke frei von unerlaubter Drittwerbung und Schmierereien (z.B.Graffity) zu halten.
Das Bezirksamt Reinickendorf ist sehr unglücklich über die Errichtung dieser das Straßenbild nicht gerade positiv prägenden Einrichtungen der Telekommunikationsunternehmen. Es hat jedoch keine rechtlichen Möglichkeiten die Aufstellung der Schaltschränke zu verhindern.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Wegner