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Michael von Abercron
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Frage von Peter L. •

Frage an Michael von Abercron von Peter L. bezüglich Innere Angelegenheiten

Sehr geehrter Herr Abercron,

ich würde Sie gern etwas fragen:
Wie stehen Sie zur erneuten Änderung des Infektionsschutzgesetzes zu Gunsten der Entscheidungsgewalt der Bundesregierung und der quasi Entmachtung der Länderchefs der Bundesländer?
Ich freue mich auf Ihre Antwort und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Leuschner,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich habe noch kein abschließendes Meinungsbild über diesen ergänzenden Gesetzentwurf, der als Notfalllösung für die Corona-Maßnahmen in den einzelnen Ländern vorgesehen ist. Mir war es sehr wichtig, dass wir als Bundestag die Möglichkeit erhalten, einen Zustimmungsvorbehalt für die jeweilige Verordnung zu erreichen. Das ist jetzt, wenn auch noch nicht ganz befriedigend, in dem überarbeiteten Entwurf geschehen. Für mich bleibt es auch schwierig, dass bei der Bewertung der Corona-Lage ausschließlich auf die Inzidenzzahlen abgehoben wird, während die eigentlich wichtigen Belegungszahlen auf den Intensivstationen bisher in die Bewertung nicht eingehen. Für sehr problematisch erachte ich auch die Möglichkeit der Verhängung von Ausgangssperren, die ich für nicht angemessen ansehe.

Für unser Bundesland würde dieses Gesetz allerdings nur wenige Änderungen bedeuten, weil die Corona-Verordnungen des Landes diesem Entwurf entsprechen oder sogar über ihn hinausgehen. Trotzdem neige ich dazu, diesem Gesetzesentwurf nicht zustimmen zu wollen, auch weil ich ein Freund von subsidiären Entscheidungen bin.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Michael von Abercron