Frage an Michael von Abercron von Dirk G. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr v. Abercron,
am morgigen Freitag, den 06.11.2020, soll über den Entwurf eines "Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung ....." im Bundestag beraten werden.
Mit diesem Gesetz werden weitreichende Grundrechtseinschränkungen unter dem Deckmantel eines "Gesundheitsdiktats" beschlossen.
Sie als Bundestagsabgeordneter aus Schleswig-Holstein haben jetzt die Gelegenheit, sich zu unseren unveräusserlichen Grundrechten zu bekennen und dieses Gesetz zu stimmen! Lassen Sie diesen Gesetzes-Albtraum nicht wahr werden! Ich bitte Sie inständig!
Wie wollen Sie Ihre Zustimmung zu diesen Gesetz vor sich und dem Land rechtfertigen?
Mit freundlichen Grüßen
D. G.
Sehr geehrter Herr Gerschau!
Herzlichen Dank für Ihre Frage, die ich Ihnen wie folgt beantworten möchte.
Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass dieser Gesetzentwurf in erster Linie aufgrund einzelner Initiativen aus den Reihen der Fraktionen entstanden ist. Ziel ist es, die Entscheidungsbefugnisse des Parlamentes in dieser Frage zu erweitern bzw. zu konkretisieren. Die wichtigste Voraussetzung dafür ist und bleibt, dass der Bundestag eine "epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellen muss"! Dieser Zeitraum ist nicht nur begrenzt, jetzt bis März 2021, sondern er kann auch durch Entscheidung des Bundestages jederzeit aufgehoben werden. In dem neu eingeführten §28a, (1) und (2) werden nicht nur die Maßnahmen genau definiert, sondern es werden auch die Voraussetzungen für die Einschränkungen auch auf der Länderebne definiert, wobei auch die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden soll.
Diese Änderung geht erst in die erste Lesung, d. h. , es sind noch weitere Änderungen zu erwarten. Ich persönlich würde mir wünschen, dass die Feststellung einer "epidemischen Lage von nationaler Tragweite" von vorherein zeitlich enger begrenzt würde (z. B. drei Monate) und der Bundestag nach Bericht durch das Gesundheitsministerium jeweils neu beschließen müsste. Insoweit wären auch Ihre Bedenken bezüglich einer zu weiten Einschränkung der Grundrechte von vorn herein weitere Grenzen gesetzt. Ich würde aber auf jeden Fall sagen, dass die jetzt vorgesehene Klarstellung um welche Einschränkungen es sich handelt besser ist, als die bisher nicht definierte Ermächtigung, die theoretisch weit mehr erfassen könnte. Insoweit unterstütze ich diesen Gesetzentwurf.
Mit besten Grüßen
Dr. Michael von Abercron