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Michael von Abercron
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Frage von Bernhard B. •

Frage an Michael von Abercron von Bernhard B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr von Abercron,
die Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Oliver Schröm (Chefredakteur Correctiv). Unter seiner Leitung hatte CORRECTIV im Oktober 2018 zusammen mit 18 Medienpartnern Recherchen zu den CumEx-Files veröffentlicht und damit den größten Steuerraubzug Europas aufgedeckt: 12 EU-Staaten wurden mit CumEx- und ähnlichen Aktien-„Geschäften“ um mindestens 55 Milliarden Euro erleichtert.
Jetzt werden diejenigen verfolgt, die den Skandal aufgedeckt haben. Gegen Oliver Schröm, Chefredakteur von CORRECTIV, ermittelt die Staatsanwaltschaft Hamburg wegen des Verdachts auf „Anstiftung zum Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen” nach §17 UWG (Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb).
Es ist das erste Mal, dass dieser Paragraph auf einen Journalisten angewendet wird.
Umso mehr besorgt uns das neue Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG), das der Bundestag derzeit berät. Der aktuelle Entwurf gefährdet den Informantenschutz und somit die Grundlage investigativer journalistischer Arbeit. Dieser Angriff auf die Pressefreiheit muss abgewendet werden.
Die Politik muss handeln. Journalisten müssen geschützt werden. Cum Ex Steuerräuber müssen zur Verantwortung gezogen werden.
Werden Sie sich für den Schutz von Journalist*innen und der Pressefreiheit einsetzen, statt für den Schutz von „Geschäftsgeheimnissen“ durch das neue GeschGehG, das die Machenschaften von Steuerräubern und anderen Kriminellen vor öffentlicher Aufdeckung und damit in der Folge auch vor Strafverfolgung schützt?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Das neue Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) ist im Deutschen Bundestag verabschiedet worden und am 18. April in Kraft getreten. Es beinhaltet einen stärkeren Schutz und höhere Rechtssicherheit für Journalisten und Hinweisgeber. Diese günstigere Rechtslage für Journalisten und Hinweisgeber fand seit dem Inkrafttreten des Gesetzes auch auf solche Strafverfahren Anwendung, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen waren. Das von Ihnen erwähnte Ermittlungsverfahren gegen Herrn Schröm wurde unter anderem deshalb Mitte Juni eingestellt. Der Vorwurf der Opposition aus FDP, Linkspartei und Grünen, dass das Gesetz den Informantenschutz und somit die Grundlage investigativer journalistischer Arbeit gefährde und als "Angriff auf die Pressefreiheit" abgewendet werden müsse, hat sich folglich als haltlos bewiesen.

Der Gesetzgebungsprozess wurde auch zum Anlass genommen, den investigativen Journalismus im Bereich der Geschäftsgeheimnisse deutlich zu stärken. Journalistinnen und Journalisten, die Missstände an die Öffentlichkeit bringen, gewannen dadurch größere Rechtssicherheit. Das Gesetz zum neuen GeschGehG enthält eine ausdrückliche Regelung, die die Erlangung, Nutzung und Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen im Rahmen der journalistischen Tätigkeit für rechtmäßig erklärt (§ 5 Nummer 1 des Gesetzentwurfs). Im bisherigen Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gab es eine solche Regelung nicht.

Mit freundlichen Grüßen
(auch an den Ortsverband von Bündnis 90/Die Grünen Elmshorn, dessen Sprecher Sie sind)

Dr. Michael von Abercron MdB