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Frage von Uwe F. •

Frage an Michael Vietz von Uwe F. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Vietz,

ich bin 63 Jahre, und seit einigen Monaten Rentner. In die Rentenversicherung habe ich 47 Jahre einbezahlt. Große Sorge bereiten mir die gewaltigen Zahlungen aus der Rentenkasse für versicherungsfremde Leistungen. Wie man glaubwürdigen Statistiken entnehmen kann, übersteigen die Entnahmen aus der Rentenkasse (seit 1957 ca. 600 Milliarden) die Bundeszuschüsse um viele Hundertmilliarden Euro. Die Rentengesetze mit einigen hundert Paragrafen enthalten keine Regelungen über die Erfassung, Behandlung und Verrechnung von beitragsfremden Leistungen.
Meine Fragen:
1) Nach § 29 Sozialgesetzbuch IV ist für die Rentenversicherung die Selbstverwaltung bestimmt. Zu einer geordneten Selbstverwaltung gehört, dass die Ausgaben für Renten, die nicht auf Grund von Beiträgen gezahlt werden, genau erfasst werden. Warum ist dies noch nicht geschehen?
2) Warum ist im Rentengesetz nicht geregelt, wie die Rentenversicherung für die hohen Fremdleistungen entschädigt werden soll?

Für eine klare und detaillierte Antwort wäre ich Ihnen dankbar.

Mit freundlichem Gruß
Uwe Filpe

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Antwort ausstehend von Michael Vietz
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