
(...) Das geltende Transplantationsgesetz in Deutschland verbietet den Organ- und Gewebehandel und stellt den Verstoß gegen dieses Verbot unter Strafe. Der Gesetzgeber hatte bei Erlass dieser Strafnorm gesehen, dass im Hinblick auf den Mangel an geeigneten Spenderorganen die Versuchung wächst, aus eigensüchtigen wirtschaftlichen Motiven die gesundheitliche Notlage lebensgefährlich Erkrankter auszunutzen. (...)