Frage von Simon L. • 02.06.2024
Antwort ausstehend von Michael Schrodi SPD
Wir schaffen das vom Bundesverfassungsgericht mehrfach beanstandete sogenannte „Transsexuellengesetz“ ab und ersetzen es durch ein Selbstbestimmungsgesetz.
Ob § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG (Verlustverrechnung bei Termingeschäften) gegen die Verfassung verstößt, muss und kann nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden.