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Frage von Frank S. •

Frage an Michael Scheffler von Frank S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Scheffler

Sie als Mitarbeiter der SPD können mir sicher weiter helfen, oder zumindest einen Rat geben.

Durch die Änderung der Handwerksnovelle zum 01.01.2004 sollte der Zugang zum freien Ausüben einer handwerklichen Tätigkeit geregelt und vor allem "erleichtert" werden. Leider ist in der Praxis davon nichts zu spüren.

Ich habe in den Jahren 1994 - 1996 eine Ausbildung zum Maler und Lackierer abgeschlossen. Nun versuche ich seit 2004 erst eine Ausübungsberechtigung nach § 7b HwO und seit einem Jahr eine Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO zu bekommen.

In den ersten Jahren wurde mir mitgeteilt, dass ich zwar die erforderlichen Beschäftigungszeiten belegen kann, dass mir aber die erforderliche Zeit der "leitenden Position" fehlen. Diese wurde mir damals aber von meinem früheren Arbeitgeber bescheinigt. Leider alles ohne Erfolg, so das mein Antrag abgelehnt wurde.

Nun versuche ich seit fast einem Jahr bei der HWK Arnsberg eine Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO zu bekommen. Für diese Ausnahmebewilligung muß ich lediglich eine abgeschlossene Berufsausbildung und danach eine Gesellenzeit von 3 - 5 Jahren vorweisen. Die Gesellenzeit bescheinigt mir laut Bundesverfassunggericht, die erforderlichen meistergleichen Kenntnisse und Fertigkeiten.

Die HWK Arnsberg lehnte mit Schreiben vom 17.03.2010 den Antrag erneut ab mit der Begründung, dass ich die "erforderlichen meistergleichen Kenntnisse und Fertigkeiten nicht nachgewiesen hätte und forderten mich auf eine Sachkundeprüfung auf meine Kosten abzulegen. Diese "Sachkundeprüfung" ist laut Bundesverfassungsgericht "unverhältnissmäßig", da ich diese Kenntnisse und Fertigkeiten schon durch meine langjährige Berufserfahrung belegt habe.

Wie soll ich mich bitte verhalten? An wen kann ich mich noch wenden um zu meinem Recht zu kommen wodurch natürlich auch wieder Arbeitsplätze geschaffen würden?

Ich währe Ihnen sehr dankbar für eine Antwort und bedanke mich schon im Voraus.

F. Stinn

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Stinn,

vielen Dank für Ihre Frage.
Da der Sachverhalt aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten des Bundes und des Landes NRW recht komplex ist, bitte ich Sie mir Ihre Unterlagen ins Iserlohner Rathaus zu senden. Ich bin gerne bereit, dann mit der HWK Arnsberg Kontakt audzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Scheffler