Frage von Rainer G. • 30.07.2021
Antwort ausstehend von Michael Reul CDU
(...) Die hessischen Beamtinnen und Beamte haben bezüglich ihrer Einkommen, insbesondere im Hinblick auf die für die spätere Pensionsleistung bedeutsame lineare Besoldungsentwicklung, keine Nachteile gegenüber den Kollegen in den Ländern der Tarifgemeinschaft. (...) Gegenwärtig beträgt die Arbeitszeit der hessischen Beamtinnen und Beamten bis zum 50. (...)