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Michael Reul
CDU
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Frage von Wolfgang W. •

Frage an Michael Reul von Wolfgang W. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Reul,
wie stehen Sie bzw. die CDU zu den nachfolgenden Fragen:
1. Wiedereintritt des Landes Hessen in die Tarifgemeinschaft der Länder?
2. Plant die CDU in der nächsten Legislaturperiode die Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit für Beamte von derzeit 42 Stunden auf 41 oder 40 Stunden analog dem Rest der Republik?
3. Kann man in den nächsten Jahren damit rechnen, dass die Ortsdurchfahrt meines Heimatortes Gundhelm grundlegend saniert bzw. ausgebaut wird? Was nützt ein schönes Dorfgemeinschaftshaus, wenn das Drumherum an Zustände nach dem Krieg erinnert.

Danke und Gruß
Wolfgang Wissenbach

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Wissenbach,

anbei meine Antworten auf Ihre Fragen:

1. Die hessischen Beamtinnen und Beamte haben bezüglich ihrer Einkommen, insbesondere im Hinblick auf die für die spätere Pensionsleistung bedeutsame lineare Besoldungsentwicklung, keine Nachteile gegenüber den Kollegen in den Ländern der Tarifgemeinschaft. Im Gegenteil: In zahlreichen Bereichen steht Hessen heute mit seinen Leistungen für die Beamtinnen und Beamten besser dar, als die Länder in der Tarifgemeinschaft. Hierzu sei beispielsweise auf die Beihilfeleistungen oder Förderungen junger Familien verwiesen. Eine Rückkehr in die Tarifgemeinschaft der Länder wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt daher nichtangestrebt, um eine Schlechterstellung der hessischen Beamten zu verhindern.

2. Gegenwärtig beträgt die Arbeitszeit der hessischen Beamtinnen und Beamten bis zum 50. Lebensjahr 42 Stunden, wobei eine Stunde auf ein Lebensarbeitszeitkonto gutgeschrieben wird und von den Beamtinnen und Beamten angespart und für spezifische Bedürfnisse abgerufen werden kann. Eine Rückkehr zur 40-Stunden-Woche ist vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Haushaltssituation nur realisierbar, wenn gleichzeitig Personal abgebaut wird oder die Neuverschuldung des Landes massiv steigt. Eine massive Steigerung der Neuverschuldung ist aufgrund der verfassungsrechtlichen Vorgaben (Schuldenbremse) nicht möglich. Der Abbau von Personal führt zu einer Arbeitszeitverdichtung und damit zu einer zusätzlichen Belastung der Beamtinnen und Beamten. In zahlreichen, insbesondere rot-grün regierten Bundesländern, die eine entsprechende Arbeitszeit von 40 Stunden für die Beamtinnen und Beamten vorsehen, werden massiv Stellen abgebaut. Diese Art der Mehrbelastung lehn die CDU ab. Ob die Rückkehr zur 40-Stunden-Woche finanzierbar ist, ohne die Arbeitsbelastung der im Dienst befindlichen Beamtinnen und Beamten zu erhöhen, werden wir dennoch prüfen. Insbesondere wird im Rahmen der nächsten Haushaltsberatungen geprüft werden, inwieweit ein Einstieg in die Reduzierung der Wochenarbeitszeit bei den besonders belasteten Diensten finanzierbar ist. Steuererhöhungen zur Finanzierung eines solchen Vorhabens lehnen wir aber ab. Es bleibt darüber hinaus für uns eine ständige Aufgabe, das Arbeitsumfeld zu optimieren. Hierzu gehört auch, stets zu prüfen, wo Anpassungen nötig sind und welche Maßnahmen ergriffen werden können, das Arbeitsklima positiv zu beeinflussen.

3. Bei der Ortsdurchfahrt durch Gundhelm handelt es sich in der Tat um eine Landesstraße, so dass die Zuständigkeit für die Sanierung beim Land Hessen liegt. Ich habe eine Anfrage beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft und Verkehr gestellt, um zu erfahren, ob und wann eine Sanierung der Ortsdurchfahrt vorgesehen ist. Über die Antwort werde ich Sie zu gegebener Zeit gerne in Kenntnis setzen.

Michael Reul
Landtagskandidat im Wahlkreis 42

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