Frage von Claudia G. • 16.08.2024
Antwort von Michael Piazolo FREIE WÄHLER • 17.09.2024
Im Ergebnis kann ich Ihnen mitteilen, dass Bildungsleistungen wie bisher unverändert umsatzsteuerlich begünstigt werden, auch durch die im Gesetzentwurf vorgesehene Neuregelung.