Wann kommen wir aus der Mangelverwaltung an den Schulen heraus und was planen sie für konkrete Schritte, endlich auch der Unterrichtspflicht nachzukommen oder den Lehrplan entsprechend anzupassen?
Ich bin Mutter dreier Söhne in München. Die beiden älteren besuchen ein Gymnasium, der jüngste eine Grundschule. Insbesondere am Gymnasium sind seit Beginn der Pandemie massive Unterrichtsausfälle an der Tagesordnung, da der Kranheitsstand besonders hoch ist und einfach zu wenig Lehrkräfte zur Verfügung gestellt werden. Überstunden sind scheinbar auch untersagt, so dass den wirklich ambitionierten Pädagogen auch einfach die Hände gebunden sind, ordentlichen Unterricht abhalten zu können. Bei meinem großen Sohn konnte wegen längerer Krankheit die erste Latein-Schulaufgabe des Schuljahres zB erst im Januar geschrieben werden. Leider hört man aus Richtung des Kultusministeriums zu diesem Thema nichts - eine Anpassung des Lehrplans wäre zB dringend notwendig, denn wie sollen die Kinder diese Hürden bewältigen, wenn die Regierung nicht für ordentlichen und regelmäßigen (!) Unterricht sorgt. Unsere Schulpsychologin ist im Dauereinsatz, weil der Druck immer größer wird. Handeln Sie bitte!!!
Sehr geehrte Frau. H.,
vielen Dank für Ihre Frage. Die Sicherstellung der Unterrichtsversorgung auch beim Ausfall einer Lehrkraft ist im Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) ein zentrales Anliegen. Die beiden Personalplanungen zum Schuljahresbeginn und zum Halbjahreswechsel ermöglichen den staatlichen Gymnasien die vollumfängliche Einrichtung des Unterrichts zu diesen beiden Terminen. Jedes staatliche Gymnasium hat auch eigenständig ein schulinternes Konzept entwickelt, wie Unterrichtsausfall minimiert und Vertretung sinnvoll gestaltet werden kann. Bei Ausfällen während des Schuljahres werden entsprechende Maßnahmen ergriffen, dazu zählen insbesondere:
· die Bereitstellung von Mitteln für befristete Aushilfsverträge
· der Einsatz der integrierten Lehrerreserve: Zum Schuljahr 2013/2014 wurde an allen staatlichen Gymnasien eine integrierte Lehrerreserve eingerichtet; diese kann direkt vor Ort ohne weitere Rücksprache mit dem Staatsministerium bei kurz- oder längerfristigen Ausfällen eingesetzt werden. Zum Schuljahr 2014/2015 wurde die integrierte Lehrerreserve weiter ausgebaut, sodass nun bereits zu Schuljahresbeginn ein Gymnasium durchschnittlicher Größe über den regulären Stundenbedarf hinaus Personalzuweisungen im Umfang von ca. einer Lehrerstelle erhält
· die Zuweisung einer Lehrkraft der Mobilen Reserve: Zum Schuljahr 2011/2012 wurde für die staatlichen Gymnasien eine Mobile Reserve eingerichtet. Diese konnte durch die Bereitstellung von zusätzlichen Ressourcen in mehreren Schritten ausgebaut werden, sodass mittlerweile 350 Vollzeitstellen zur Verfügung stehen, um bei längerfristigen Ausfällen (z. B. Mutterschutz, Elternzeit) den Ausfall von Unterricht abzuwenden
· Teilzeitänderungen bei weiteren Lehrkräften
· Anordnung von Mehrarbeit oder Mehrung/Minderung bei weiteren Lehrkräften
· geänderte Gruppenbildungen: z. B. Aufhebungen von Klassenteilungen für einen bestimmten Zeitraum
In den meisten Fällen wird beim längerfristigen Ausfall einer Lehrkraft durch eine Kombination mehrerer dieser Maßnahmen die Fortführung des Pflichtunterrichts erreicht.
Außerdem sei darauf hingewiesen, dass allein in den Schuljahren 2018/2019 bis 2022/2023 1200 zusätzliche Stellen im Bereich der staatlichen Gymnasien geschaffen wurden. Diese wurden insbesondere dazu verwendet,
- die Unterrichtsqualität zu erhöhen;
- die Unterrichtsversorgung zu sichern und Unterrichtsausfall nach Möglichkeit zu vermeiden;
- die Lehrkräfte angesichts zusätzlicher Aufgaben zu entlasten;
- die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler auszuweiten;
- die psychologische Betreuung vor Ort zu verbessern.
Viele Grüße
Michael Piazolo