Frage an Michael Neumann von Andreas L. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Neumann!
Den Kompromissvorschlag zum neuen Nichtraucherschutzgesetz in Hamburg habe ich mit Verwunderung gelesen. Es soll also nach dem Willen der SPD weiterhin Raucherkneipen und Rauchernebenräume geben. Ich habe in diesem Zusammenhang zwei Fragen an Sie:
1.- Wie stellt sich der Gesetzgeber die Kontrolle über die Einhaltung des Nichtraucherschutzgesetzes vor? Werden zusätzliche Ordnungsbeamte eingestellt, oder müssen die ohnehin schon überforderten Beamte des Verbraucherschutzamtes auch diese Kontrollen übernehmen? Oder erwarten Sie, dass Anzeigen seitens Bürger bei der Behörde eingehen?
2.- Wie stellen Sie sich den Schutz nichtrauchender Mitarbeiter in der Gastronomie vor? Dürfen diese in Rauchernebenräumen nicht mehr bedienen? Und wenn dem so ist, wie wird das dann kontrolliert? Wie sieht es mit Mitarbeitern in Einraumkneipen aus? Müssen diese zukünftig ein Gesundheitszeugnis vorlegen, aus dem hervorgeht, dass ihre Lunge schon so geschädigt ist, dass sie auch in einer Raucherkneipe arbeiten können?
Hochachtungsvoll
Andreas Laitenberger
Moin Herrn Laitenberger,
es gibt keinen Kompromißvorschlag meiner Fraktion. Der Gesundheitsausschuss hat am vergangenen Freitag dieses Thema behandelt und wir werden vermutlich in der Fraktionssitzung am 20. April dieses Thema abschließend diskutieren. Von einem Kompromißvorschlag ist mir nichts bekannt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Michael Neumann.