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Michael Neumann
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Frage von Ronald S. •

Frage an Michael Neumann von Ronald S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Neumann,

am 13. März 2007 hat der Senat das Zustandekommen der beiden Volksbegehren „Hamburg stärkt den Volksentscheid - Mehr Demokratie“ und „Hamburg rettet den Volksentscheid - Mehr Demokratie“ offiziell festgestellt.

Durch diese "rechtzeitige" Feststellung ist ausgeschlossen, dass die beiden Volksabstimmungen zwingend zusammen mit der Bürgerschaftswahl 2008 stattfinden müssen, da das Ende der nachfolgenden Fristen nicht in die "parlamentarische Sommerpause" vom 15. Juni bis zum 15. August (§ 18 Abs. 5 VAbstG) fällt.

Da in der dreimonatigen Zeit vor einer allgemeinen Wahl keine Volksabstimmungen stattfinden dürfen (§ 18 Abs. 5 VAbstG), kann nur noch die Bürgerschaft durch Festlegung des Wahltermins für die Bürgerschaftswahl 2008 dafür sorgen, dass die Volksabstimmungen zusammen mit der Bürgerschaftswahl durchgeführt werden müssen. Denn die Neuwahl der Bürgerschaft kann frühestens 46 Monate nach Beginn der laufenden Legislaturperiode (17.03.2004) - und muss spätestens 48 Monate danach - durchgeführt werden (Art. 10 Abs. 2 Verfassung FHH).

Nun meine Fragen.

Setzt sich die SPD-Fraktion dafür ein, dass der Senat frühzeitig einen Wahltermin für die Bürgerschaftswahl 2008 vorschlägt, so dass die Bürgerschaft diesen ebenfalls frühzeitig bestimmen kann?

Ist es aus Kostengesichtspunkten nicht eine gebotene Pflicht von Senat und Bürgerschaft den Wahltermin so zu wählen, dass Volksabstimmungen und Bürgerschaftswahl zusammen stattfinden, um doppelte Kosten zu vermeiden?

Welche Auswirkungen auf die Glaubwürdigkeit der Abgeordneten, der Bürgerschaft und des Senats sehen Sie in Bezug auf die "Direkte Demokratie", wenn die Volksabstimmungen und die Bürgerschaftswahl 2008 getrennt durchgeführt werden?

Mit freundlichen Grüßen
- Ronald Saß -

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Saß,

wie Sie vielleicht wissen, habe ich gemeinsam mit vielen Sozialdemokraten und GAL-Abgeordneten nicht nur gegen die "Verfälschung" des Wahlrechtes durch die CDU vor dem Verfassungsgericht geklagt, sondern auch einen Antrag an das Verfassungsgericht gestellt, der exakt Ihre Forderung aufnimmt. Deshalb kann ich Ihnen versichern, dass nicht nur ich, sondern meine Fraktion, wie auch Partei das Ziel verfolgen, die Volksabstimmung gemeinsam mit der Bürgerschaftswahl am selben Tage stattfinden zu lassen. Dazu werden wir im Parlament alle rechtsstaatlichen Mittel einsetzen, die uns zu gebote stehen. In diesem Sinne kann ich also all Ihre Fragen mit einem eindeutigen "Ja" beantworten.

Tüss & Schönen Tag noch.
Ihr Michael Neumann.